Regierungsrat lehnt Asylinitiative ab
Luzern (ots)
Der Regierungsrat des Kantons Luzern beantragt dem Kantonsrat die Volksinitiative «Für eine bürgernahe Asylpolitik» abzulehnen. Die Anliegen der Initianten sind im kantonalen Recht sowie im Bundesrecht bereits geregelt. Zudem soll die Initiative teilweise ungültig erklärt werden, da einige Anliegen übergeordnetem Recht widersprechen oder nicht in die Zuständigkeit des Kantons fallen.
Bei der Volksinitiative «Für eine bürgernahe Asylpolitik» handelt es sich laut Ansicht des Regierungsrats um Anliegen, die im Bundesrecht und im kantonalen Recht bereits geregelt sind. Zudem sei die Umsetzung der Anliegen in der Verfassung nicht stufengerecht, wie dies mit der Initiative verlangt wird. Insgesamt bestehen bereits genügende Rechtsgrundlagen im Bundesrecht und im kantonalen Recht, um die Anliegen der Initianten sachgerecht umzusetzen. Ihnen werde bereits heute gebührend Rechnung getragen, so der Regierungsrat. Aus diesen Gründen beantragt er dem Kantonsrat, die Initiative abzulehnen.
Teile der Initiative ungültig
Einige Anliegen des Initiativkomitees widersprechen zudem übergeordnetem Recht oder liegen ausserhalb des Zuständigkeitsbereichs des Kantons. Konkret geht es um die Anregung der Initianten, provisorische Asylzentren ausserhalb von Bauzonen zu erstellen, wie auch die Forderung, die Aufenthaltsdauer der Asylsuchenden auf ein Jahr zu begrenzen. Verfassungsmässige Bedenken äussert der Regierungsrat gegenüber dem Anliegen, dass die Gemeinden selber bestimmen sollen, wer über die Unterbringung von Asylsuchenden auf dem Gemeindegebiet entscheidet.
Sicherheit der Bevölkerung ist gewährleistet
Die Sicherheit der Bevölkerung ist der Regierung ein wichtiges Anliegen. Die bereits getroffenen Massnahmen haben sich bewährt, erklärt Regierungsrat Guido Graf, Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements. «Für die Kollektivunterkünfte bestehen Sicherheitskonzepte und Hausordnungen, die regelmässig überprüft werden. Die Asylzentren sind gut kontrolliert und die Asylsuchenden werden sieben Tage die Woche betreut.» Die Regierung ist überzeugt, dass bereits heute genügend Rechtsgrundlagen und Massnahmen zur Gewährung der Sicherheit der Bevölkerung getroffen worden sind.
Mit Kurskorrektur in Asylpolitik auf richtigem Weg
In der Asylpolitik habe sich zudem in den vergangenen Jahren einiges bewegt. Durch die Verschärfung der gesetzlichen Grundlagen sei die Schweiz als Asylland weniger attraktiv geworden, erklärt Regierungsrat Guido Graf. Dies zeige die tiefere Anzahl Asylgesuche in der Schweiz, ganz im Gegensatz zu anderen europäischen Staaten. «Mit der vorgenommenen Kurskorrektur im Asylgesetz sowie der Neustrukturierung im Asylwesen ist die Schweiz mit ihrer Asylpolitik auf dem richtigen Weg», sagt Guido Graf. Er werde sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Luzerner Gemeinden soweit wie möglich von der Unterbringungs- und Betreuungsaufgaben befreit bleiben und die Kosten in unserem Kanton so weit wie möglich gesenkt werden können, dies unter Respektierung der Menschenwürde der betroffenen Personen.
Die Initiative unterliegt, soweit sie gültig ist, der Volksabstimmung. Diese soll am 18. Mai 2014 durchgeführt werden.
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie: Solidarische Gesellschaft
Kontakt:
Regierungsrat Guido Graf
Vorsteher Gesundheits- und Sozialdepartement
Tel.: 041 228 60 81
(erreichbar am Montag, 28. Oktober von 10 bis 11 Uhr)
Rolf Frick
Leiter Rechtsdienst Gesundheits- und Sozialdepartement
des Kantons Luzern
Tel.: 041 228 60 87
www.lu.ch