Konsens bei der Umsetzung des neuen Hooligan-Konkordats
Luzern (ots)
Im Hinblick auf den Fussball-Rückrundenstart haben das Justiz- und Sicherheitsdepartement und die Luzerner Polizei sowie die Führung des FC Luzern, die Fanarbeit und eine Delegation der Fanvereinigungen eine einvernehmliche Einigung auf die Umsetzung des neuen Hooligan-Konkordats erzielt. Dabei steht vor allem die verhältnismässige Anwendung der verschärften Ganzkörper-Kontrollen im Zentrum.
Unter der Leitung von Regierungsrätin Yvonne Schärli, Vorsteherin des Justiz- und Sicherheitsdepartements JSD, fand am Diensttagabend eine Sitzung zu den Themen «Rückblick auf das Jahr 2013» und «Umsetzung der verschärften Massnahmen des Hooligan-Konkordats» statt. An der Sitzung nahmen die Regierungsrätin, der Kommandant a.i. der Luzerner Polizei, der Einsatzleiter der Luzerner Polizei sowie auch die Vereinsspitze des Fussballclubs Luzern unter Führung des Präsidenten Ruedi Stäger, die Fanarbeit Luzern und die FCL-Fanvereinigungen Vereinigte FCL Fan Clubs (VFFC) und United Supporters Luzern (USL) teil.
Analyse der aktuellen Situation fällt positiv aus
Die Entscheidungsträger diskutierten die Erfahrungen aus dem letzten Jahr, auch unter Berücksichtigung der Sistierung der verschärften Massnahmen des Hooligan-Konkordats. Alle Beteiligten äusserten sich durchwegs positiv über die aktuelle Situation. Generell zum Ausdruck kam die Zufriedenheit über die Tatsache, dass es in den letzten zwölf Monaten in der swissporarena zu keinen gewalttätigen Vorfällen gekommen ist, die Auflagen der Luzerner Polizei zum Anmarsch der FCL-Fans ins Stadion eingehalten wurden und gemäss Studie der Hochschule Luzern sich die Matchbesucher im Stadion sehr sicher fühlen.
In einem zweiten Teil stand das verschärfte Hooligan-Konkordat im Zentrum. Dieses sieht einige Neuerungen vor: Zwingend angewendet werden Massnahmen, die gewaltbereite Fans betreffen ? dies sind Rayonverbote, die neu bis zu drei Jahren dauern können. Oder verschärfte Meldeauflagen, die bei Körperverletzung, Landfriedensbruch, Gewalt und Drohung, Gefährdung Dritter oder qualifizierte Sachbeschädigung direkt als Massnahme verhängt werden können. Nicht-zwingende Massnahmen, die alle Matchbesucherinnen und -besucher betreffen können, sind: Verschärfte Einlasskontrollen, elektronische ID-Kontrollen oder das Kombi-Ticket.
Verhältnismässige Eingangskontrollen
Neben den zwingenden Massnahmen aus dem neuen Hooligan-Konkordat wird auch eine fakultative Massnahme angewendet: die Ganzkörperkontrolle. So einigten sich die Beteiligten, dass künftig verschärfte Eingangskontrollen unter Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit zur Anwendung kommen. Diese sehen vor, dass auf Verdacht hin punktuell und selektiv Ganzkörperkontrollen über den Kleidern vorgenommen werden. Das Abtasten am ganzen Körper nach verbotenen Gegenständen wird durch private, speziell geschulte Sicherheitsleute durchgeführt. Der Griff in den Intimbereich durch private Sicherheitsleute wird jedoch nicht angewendet. Auf konkreten Verdacht hin kann die Polizei in Einzelfällen in nicht einsehbaren Räumen auch Kontrollen unter den Kleidern, sogenannte Leibesvisitationen, vornehmen. Verzichtet wird vorderhand auf weitere fakultative Massnahmen, die nicht bloss potentielle gewalttätige Fans betreffen ? so etwa kommt die flächendeckende, systematische Eingangskontrolle nicht zur Anwendung, ebenso wird auf das Kombi-Ticket verzichtet.
Evaluation nach Saisonende
Die Umsetzung des neuen Konkordats wird bis zur Sommerpause genau evaluiert und dann wird auch geprüft, ob weitere Massnahmen aus dem neuen Hooligan-Konkordat zur Anwendungen kommen. Die Beteiligten werden sich nach Saisonende erneut treffen. Das JSD zeigt sich zufrieden mit dem Ergebnis der Sitzung und der konstruktiven Zusammenarbeit aller Beteiligten. Einer stimmungsvollen und hoffentlich auch sportlich erfolgreichen Rückrunde des FC Luzern sollte damit nichts mehr im Wege stehen.
Strategiereferenz
Diese Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie: Solidarische Gesellschaft
Kontakt:
Regierungsrätin Yvonne Schärli-Gerig
Justiz- und Sicherheitsdepartement
Tel.: 041 228 59 18
(erreichbar: Mittwoch, 29. Januar 2014, 14.00 bis 15.00 Uhr)
Ruedi Stäger
FCL-Präsident
Tel.: 041 317 09 07
(erreichbar: Mittwoch, 29. Januar 2014, 14.30 bis 15.15 Uhr)