Kanton Luzern soll dem Hochschulkonkordat beitreten
Luzern (ots)
Der Kanton Luzern als Standort einer Universität, einer Fachhochschule und einer Pädagogischen Hochschule soll dem Schweizerischen Hochschulkonkordat beitreten. Dies beantragt der Regierungsrat dem Kantonsparlament. Mit dem Beitritt ist eine Mitsprache in der nationalen Hochschulpolitik gewährleistet.
Der Kanton Luzern als Universitätskanton und als Träger einer pädagogischen und einer Fachhochschule hat ein grosses Interesse daran, sich an den Diskussionen und Entscheiden zur nationalen Hochschulpolitik zu beteiligen. Nur so kann er Einfluss ausüben auf Entscheidungen, die seine Hochschulen und ihn selbst betreffen. Als Universitätskanton steht ihm ein Sitz auch im Hochschulrat zu. Deshalb beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, den Beitritt des Kantons Luzern zur Interkantonalen Vereinbarung über den Schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulkonkordat) zu genehmigen.
Koordination und Grundsätze für Bundesbeiträge
Das vorliegende Hochschulkonkordat regelt in erster Linie die Zusammensetzung und die Befugnisse der Organe. Die Hochschulkonferenz tagt als Plenarversammlung und als Hochschulrat. Diese gemeinsamen Gremien entscheiden über die Grundlagen der Bundesbeiträge (Festlegung von Rahmenbedingungen und Referenzkosten) und koordinieren die Hochschulpolitik mit Blick auf Ausbildung, Forschung und Weiterbildung. Die Bundesbeiträge werden neu als Grundbeiträge, Bauinvestions- und -nutzungsbeiträge sowie als projektgebundene Beiträge an Universitäten und Fachhochschulen ausgerichtet und orientieren sich an den Bedürfnissen des jeweiligen Hochschultyps. Die pädagogischen Hochschulen erhalten vom Bund nur projektgebundene Beiträge.
Verzicht ist keine Option
Der Hochschulraum Schweiz, seine Finanzierungsmechanismen und strategischen Entwicklungsschwerpunkte - kurz, die Schweizer Hochschulpolitik - werden im Rahmen dieses Hochschulkonkordats und seiner Gremien gestaltet. Für Bildungsdirektor Reto Wyss ist klar: «Der Verzicht auf einen Beitritt ist für den Hochschulkanton Luzern keine Option.» Das Hochschulkonkordat tritt in Kraft, wenn ihm mindestens 14 Kantone beigetreten sind, davon mindestens 8 Universitätskantone.
Bund und Kantone erfüllen Verfassungsauftrag
Artikel 63 a der Bundesverfassung, der im Mai 2006 von Volk und Ständen angenommen wurde, bestimmt, dass Bund und Kantone gemeinsam für die Koordination im Hochschulbereich sorgen. Zur Erfüllung dieses Verfassungsauftrags haben die eidgenössischen Räte im September 2011 das Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) erlassen. Darauf gestützt sollen ein Hochschulkonkordat und eine Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen geschaffen werden, welche die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich regeln und sicherstellen sollen. Diese soll vor allem durch die Schaffung von gemeinsamen Organen von Bund und Kantonen gewährleistet werden: der Hochschulkonferenz, der Rektorenkonferenz der Hochschulen und dem Akkreditierungsrat mit der Akkreditierungsagentur.
Strategiereferenz
Diese Botschaft dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie: Innovations- und Wissenstransfer
Kontakt:
Staatskanzlei Luzern
Zentraler Informationsdienst
041 228 60 00
information@lu.ch