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Eidg. Abstimmung vom 1. Juni 2008: Pro Infirmis sagt Nein zum Verfassungsartikel für die Krankenversicherung

Zürich (ots)

Die Vorlage, über welche am 1. Juni 2008 abgestimmt
wird, bringt massive Verschlechterungen für langzeitkranke und
behinderte Menschen. Das ist der Grund, weshalb Pro Infirmis, die
grösste Fachorganisation im Behindertenwesen, die Ablehnung des
Verfassungsartikels empfiehlt.
Hauptgründe für die ablehnende Haltung von Pro Infirmis sind zum
einen die Aufweichung des Obligatoriums in der Krankenversicherung,
zum anderen die mögliche Streichung von Leistungen bei
Pflegebedürftigkeit.
Aufweichung des Obligatoriums: Nur 12 Jahre nach seiner Einführung
soll das Krankenversicherungs-Obligatorium mit einer
"Kann"-Formulierung im geänderten Verfassungsartikel wieder zur
Disposition gestellt werden. Durch diese Massnahme kann das Parlament
das Obligatorium generell oder für einzelne Bevölkerungsgruppen
aufheben. Davon könnten insbesondere langzeitkranke und behinderte
Menschen massiv benachteiligt werden. Durch den vorgeschlagenen
Verfassungsartikel erhöht sich die Gefahr einer Zweiklassenmedizin.
Auch könnten dadurch willkürliche Risikoselektionen entstehen.
Pflegeversicherung nicht mehr zwingend: Auch diese vorgesehene
Änderung der Verfassung wird massive Verschlechterungen der Situation
behinderter oder chronisch kranker Menschen zur Folge haben. Dem
Parlament würde es künftig offen stehen, die Pflege - insbesondere
die Langzeitpflege - aus dem Katalog der KVG-Leistungen zu streichen.
Eine wesentliche Errungenschaft des Krankenversicherungs-Gesetzes war
es seinerzeit, dass neben der medizinischen Behandlung auch die
Pflege grundsätzlich versichert ist.
Aus Sicht behinderter Menschen und ihrer Organisationen handelt es
sich bei dieser Verfassungsänderung um eine klare Abbau-Vorlage, die
es entschieden zu bekämpfen gilt. Deshalb empfiehlt Pro Infirmis am
1. Juni 2008 ein Nein.

Kontakt:

Pro Infirmis
Feldeggstrasse 71
8008 Zürich

Mark Zumbühl, Mitglied der Geschäftsleitung
Tel.: +41/44/388'26'26
Mobile: +41/79/415'26'27
E-Mail: mark.zumbuehl@proinfirmis.ch

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