Revision des Lebensmittelrechts
Bern (ots)
Mehr Schutz, mehr Transparenz, weniger Handelshemmnisse
Die vom Bundesrat verabschiedeten Änderungen des Lebensmittelrechts, welche per 1. Mai 2002 in Kraft treten, stehen im Zeichen eines verbesserten Schutzes der menschlichen Gesundheit, erhöhen für Konsumentinnen und Konsumenten die Transparenz und den Täuschungsschutz und erleichtern den Marktzugang importierter und inländischer Lebensmittel. Sie stärken insofern auch die Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Lebensmittelhandels und tragen der Entwicklung von Lebensmittelwissenschaft und -technologie Rechnung.
Die vom Bundesrat verabschiedete revidierte Lebensmittelverordnung sowie weitere Verordnungen im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände stellen die umfangreichste Anpassung des Lebensmittelrechts seit dem Inkrafttreten des Lebensmittelgesetzes im Jahr 1995 dar. Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens gingen rund 1'300 Stellungnahmen ein, welche sorgfältig geprüft und soweit als möglich umgesetzt wurden. Die Änderungen treten, teilweise mit Übergangsfristen, auf den 1. Mai 2002 in Kraft.
Die Revision beseitigt bestehende Rechtsunsicherheiten und trägt der Entwicklung des internationalen Lebensmittelrechts Rechnung, insbesondere desjenigen der Europäischen Union. Zahlreiche Bestimmungen des schweizerischen Lebensmittelrechts werden mit dem europäischen harmonisiert. Das angepasste Lebensmittelrecht kommt den Anliegen der Lebensmittelbranche insoweit nach, als diese im Einklang stehen mit den übergeordneten Prinzipien der schweizerischen Lebensmittelgesetzgebung, namentlich dem Schutz der Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten sowie dem Schutz vor Täuschungen.
So hat der Bundesrat im Sinn eines verbesserten Jugendschutzes entschieden, die Abgabe von vergorenen alkoholischen Getränken wie Wein und Bier an Jugendliche unter 16 Jahren zu verbieten. Im Zeichen vermehrter Transparenz und erhöhten Täuschungsschutzes stehen die neuen Bestimmungen der Lebensmittelverordnung, wonach Zutaten, die bei der Bezeichnung eines Lebensmittels besonders hervorgehoben werden, künftig mengenmässig zu deklarieren sind. Neu gilt ebenfalls eine Deklarationspflicht für die bedeutendsten allergenen Zutaten. Diese wichtige Neuerung ermöglicht es Personen, welche an Lebensmittelallergien leiden, auch bei Fertigprodukten die für sie unverträglichen Produkte zu meiden.
Im Zuge der Totalrevision der Zusatzstoffverordnung hat der Bundesrat 56 Zusatzstoffe neu zugelassen und 37 Zusatzstoffen die Zulassung entzogen. Dieser Entscheid steht im Zusammenhang mit der Harmonisierung der diesbezüglich inländischen Bestimmungen mit denjenigen der Europäischen Union. Die Anpassung verschiedener Grenz- und Toleranzwerte in der Hygieneverordnung oder der Fremd- und Inhaltsstoffverordnung - so für E. coli, Mykotoxine in Gewürzen, Urethan in Spirituosen und Nitrat bei einigen Gemüsen - trägt aktuellen humantoxikologischen Erkenntnissen Rechnung.
Einen Überblick über die bedeutendsten Änderungen des Lebensmittelrechts und die wichtigsten Revisionspunkte vermitteln die diese Pressemitteilung begleitenden Pressedokumentationen. Weitere Dokumente zum Thema finden Sie im Internet unter www.lm-revisionen.admin.ch.
Kontakt:
Bundesamt für Gesundheit
Tel. +41/31/322'95'05