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Zivilstandsämter: Bundesrat hält an minimalem Beschäftigungsgrad von 40 Prozent fest

Bern (ots)

Um eine zuverlässige Führung der Zivilstandsregister
zu gewährleisten, wird ein minimaler Beschäftigungsgrad von 40
Prozent für Zivilstandsbeamte und -beamtinnen gefordert. Ausnahme-
und Übergangsbestimmungen berücksichtigen die Interessen der
mittleren und kleineren Gemeinden sowie die Bedürfnisse der
Bevölkerung. Dies hält der Bundesrat in seiner Antwort auf zwei
parlamentarische Vorstösse fest, die er zur Ablehnung empfiehlt.
Der Bundesrat ist in zwei parlamentarischen Vorstössen - einem
Postulat von Nationalrat Walter Decurtins und einer Empfehlung von
Ständerätin Vreni Spoerry - aufgefordert worden, den minimalen
Beschäftigungsgrad von 40 Prozent zu überprüfen bzw. den
einwandfreien Vollzug des Zivilstandswesens nicht an den
Beschäftigungsgrad zu knüpfen. Beide Vorstösse verlangen zudem
grosszügige Ausnahmeregelungen.
Der Bundesrat hält es für unzweckmässig, die erst am 1. Januar
2000 in Kraft getretene Änderung der Zivilstandsverordnung wieder
rückgängig zu machen. Er hat den minimalen Beschäftigungsgrad
zusammen mit der Konferenz der kantonalen Aufsichtsbehörden im
Zivilstandswesen und mit dem Schweizerischen Verband für
Zivilstandswesen festgelegt. Zudem hat er eine alternative Lösung
angeboten: Kleine Zivilstandskreise können unverändert belassen
werden, wenn Zivilstandsbeamte und -beamtinnen mehrere Kreise
betreuen und auf diese Weise den minimalen Beschäftigungsgrad
erfüllen. In besonders begründeten Fällen kann zudem das
Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) dauernde
Ausnahmen bewilligen. Schliesslich können die Kantone dank der
sechsjährigen Übergangsfrist die Restrukturierung auf das Projekt
"Infostar" (elektronische Führung der Personenstandsregister mit
zentraler Datenbank und landesweiter Vernetzung der
Zivilstandsbehörden) abstimmen.
Restrukturierung insgesamt auf guten Wegen
Auch wenn die neue Einteilung der Zivilstandskreise nicht überall
reibungslos vor sich geht und politisch heikel sein kann, kommt die
Restrukturierung insgesamt gut voran und ist in mehreren Kantonen
bereits umgesetzt oder beschlossen worden.. Die Konferenz der
kantonalen Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen hat sich an der
diesjährigen Jahresversammlung für die Restrukturierung ausgesprochen
und den Bund aufgefordert, die geltende Regelung durchzusetzen.
Weiterhin Trauungen in den einzelnen Gemeinden
Die neue Regelung in der Zivilstandsverordnung ermöglicht dank den
Ausnahme- und Übergangsbestimmungen, die Interessen der mittleren und
kleineren Gemeinden sowie die Bedürfnisse der Bevölkerung gebührend
zu berücksichtigen und angemessene Lösungen zu finden. So können
selbst in stark vergrösserten Zivilstandskreisen weiterhin Trauungen
in den einzelnen Gemeinden durchgeführt werden. Auch Todesfälle
können der Gemeindeverwaltung zuhanden des regionalen
Zivilstandsamtes gemeldet werden.
Nach vertieften Abklärungen hat das EJPD das Gesuch des Kantons
Zürich für eine weitreichende Ausnahmebewilligung vom minimalen
Beschäftigungsgrad  abgelehnt.

Kontakt:

Rolf Reinhard,
Bundesamt für Justiz,
Tel. +41 31 322 53 48

Informationsdienst EJPD:
Tel. +41 31 323 51 29
Fax +41 31 322 40 82
Internet: http://www.ejpd.admin.ch

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