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Den Menschenhandel umfassend bekämpfen

Bern (ots)

Bundesrat lässt Empfehlungen einer Arbeitsgruppe prüfen
Die Opfer des Menschenhandels sollen besser
unterstützt, die Täter konsequenter verfolgt werden. Zudem soll der
Menschenhandel auch mit präventiven Massnahmen bekämpft werden,
schlägt eine interdepartementale Arbeitsgruppe vor. Der Bundesrat hat
den Bericht der Arbeitsgruppe zur Kenntnis genommen und die
betroffenen Departemente beauftragt, die Empfehlungen der
Arbeitsgruppe zu prüfen und ihm Anträge zu deren Umsetzung zu
unterbreiten.
Die interdepartementale Arbeitsgruppe war im Herbst 2000 vom Eidg.
Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) aufgrund eines Postulates von
Nationalrätin Ruth-Gaby Vermot-Mangold eingesetzt worden. Die von
Vizedirektor Peter Müller, Bundesamt für Justiz, geleitete
Arbeitsgruppe hatte abzuklären, ob zur Bekämpfung des Menschenhandels
zusätzliche staatliche Massnahmen, namentlich neue
Gesetzesbestimmungen, notwendig seien. Die Arbeitsgruppe befasste
sich vor allem mit dem Frauenhandel zum Zwecke der Prostitution. Sie
berücksichtigte in ihrem Bericht aber auch den Handel mit
menschlichen Organen sowie den Handel mit Menschen zwecks Ausbeutung
der Arbeitskraft.
Die Arbeitsgruppe hält fest, dass der weltweit betriebene
Menschenhandel infolge der Globalisierung Besorgnis erregende
Ausmasse angenommen hat. Die Schweiz ist ein Zielland des
Menschenhandels, die Zahl der Opfer in der Schweiz dürfte recht hoch
sein. Trotzdem existieren kaum Verurteilungen in diesem Bereich. Das
zentrale Problem bei der Bekämpfung des Menschenhandels besteht nach
Auffassung der Arbeitsgruppe  in der mangelnden Umsetzung bzw.
Wirksamkeit der einschlägigen Straf- und Opferschutzbestimmungen. So
werden die Opfer von Menschenhandel in der Praxis häufig schon vor
dem Gerichtsverfahren aus der Schweiz weggewiesen. Die allfällig
drohende Wegweisung wegen illegalen Aufenthalts bzw. Erwerbstätigkeit
stellt eine grosse Belastung für die Opfer dar und ist auch einer der
Gründe, weshalb sie sich nicht an die Polizei wenden (fehlende
Anzeige- und Aussagebereitschaft der Opfer). Die Angebote der
Opferhilfe werden zudem infolge Unkenntnis oder Unsicherheit nicht in
Anspruch genommen.
Konzept der Arbeitsgruppe
Die Arbeitsgruppe legt ein Konzept zur Bekämpfung des
Menschenhandels vor, das auf Prävention, Entkriminalisierung und
Unterstützung der Opfer sowie auf Verfolgung der Täter setzt. Sie
empfiehlt eine verstärkte Information in den Herkunftsländern der
Opfer, aber auch eine Sensibilisierungskampagne, die sich an die
potenziellen Kunden (Freier) in der Schweiz richtet. Sie schlägt
weiter vor, den Tatbestand des Menschenhandels im Strafgesetzbuch auf
die Vermittlung zwecks Ausbeutung der Arbeitskraft und Entnahme
menschlicher Organe auszudehnen. Zudem soll mit einer Revision des
Ausländerrechts unter anderem das Aufenthaltsrecht der Opfer des
Menschenhandels geregelt werden. Schliesslich befürwortet die
Arbeitsgruppe Massnahmen im Bereich der Strafverfolgung (Ausbildung,
verbesserte Zusammenarbeit, verstärkte Kontrollen) und im Bereich der
Opferhilfe (24-Stunden-Hotline zur Beratung der Opfer, finanzielle
Unterstützung der Frauenhäuser).
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat weist darauf hin, dass es schwierig  sei, die Zahl
der Opfer in der Schweiz zu beziffern, weil entsprechende
internationale Schätzungen oft nicht streng zwischen Menschenhandel
und illegaler Migration unterscheiden. Zum weiteren Vorgehen hat der
Bundesrat die zuständigen Departemente beauftragt, die Empfehlungen
der Arbeitsgruppe zu prüfen und ihm Anträge zu deren Umsetzung
vorzulegen. Einzelne Massnahmen werden bereits realisiert. So wird
zurzeit das Detailkonzept für die Koordinationsstelle
Menschenschmuggel und Menschenhandel im Bundesamt für Polizei
ausgearbeitet. Ferner ist die Ratifikation zweier einschlägiger
internationaler Abkommen in die Wege geleitet worden. Schliesslich
hat der Bundesrat die Empfehlungen der Arbeitsgruppe zum
Ausländerrecht bei der Revision des Ausländergesetzes weitgehend
berücksichtigt. Der Gesetzesentwurf sieht beispielweise ausdrücklich
die Möglichkeit eines vorübergehenden oder dauernden Aufenthaltes für
Opfer von Menschenhandel sowie die Möglichkeit der Gewährung einer
Rückkehrhilfe vor.

Kontakt:

Vizedirektor Peter Müller
Bundesamt für Justiz
Tel. +41/31/322'41'33

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