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BJ: Weitere Rechtshilfeakten im Fall Abacha übergeben - Garantien für ein faires Strafverfahren in Nigeria

(ots)

Bern / Genf, 19.8.2003. Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat heute dem Rechtsvertreter Nigerias weitere Rechtshilfeakten im Fall Abacha übergeben. Es handelt sich vorwiegend um Bankunterlagen von Angehörigen des ehemaligen nigerianischen Staatschefs Sani Abacha.

Das Bundesgericht hatte in seinem Entscheid vom 23. April 2003 die 
Gewährung der Rechtshilfe an Nigeria für zulässig erklärt. Es hatte 
jedoch die Herausgabe von Dokumenten der in Nigeria lebenden 
Personen von Verfahrensgarantien abhängig gemacht. Mit 
diplomatischer Note vom 25. Juni 2003 gab die Bundesrepublik Nigeria 
Garantien für ein faires Strafverfahren gemäss den Grundsätzen des 
UNO-Paktes über bürgerliche und politische Rechte ab. Nachdem das BJ 
diese Garantien für genügend erklärt hatte und sein Entscheid nicht 
vor Bundesgericht angefochten worden war, konnten die in Genf und 
Zürich erhobenen Bankunterlagen herausgegeben werden. Das BJ hatte 
Nigeria bereits am 21. Juni 2002 Rechtshilfeakten übergeben. Diese 
Unterlagen betrafen jene Personen, welche die Schlussverfügungen des 
BJ nicht angefochten hatten.
Die in der Schweiz im Rahmen des Genfer Strafverfahrens und 
teilweise auch im Rahmen des Rechtshilfeverfahrens blockierten 
Vermögenswerte in Höhe von 618 Mio. USD bleiben weiterhin gesperrt. 
Nachdem das Bundesgericht die Rechtshilfe an Nigeria grundsätzlich 
gutheissen hat, sind die Schweizer Behörden bereit, auch im Hinblick 
auf die Rückerstattung der Vermögenswerte mit Nigeria 
zusammenzuarbeiten.
Weitere Auskünfte:
Folco Galli, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 77 88

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  • 29.07.2003 – 11:39

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