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SFA-Präventionstipp des Monats: Warnung vor dem Alkoholtintling! Pilze besser nüchtern essen!

Lausanne (ots)

Es ist Pilzzeit, und viele Sammler und
Sammlerinnen tragen reiche Beute heim. Die Schweizerische Fachstelle
für Alkohol- und andere Drogenprobleme (SFA) in Lausanne weist darauf
hin, dass bestimmte Pilzsorten besser nicht zusammen mit
alkoholischen Getränken konsumiert werden sollten. Wer es dennoch
probiert, riskiert körperliche Reaktionen, die vom roten Kopf über
Hitzewallungen bis zu Herz-Kreislaufproblemen reichen können.
Viele Pilzfreunde wissen, welche Funde als giftig auszusortieren
sind. Weniger bekannt ist die Tatsache, dass einige Pilzarten zwar
essbar sind, aber besser nicht mit Alkohol zusammen konsumiert werden
sollten. Die Pilzkontrollstellen in Bern, Biel und Zürich nennen drei
Pilzsorten, die man ohne Alkoholbegleitung verspeisen sollte:
Faltentintling (Coprinus atramentarius), netzstieliger Hexenröhrling
(Boletus luridus) und keulenförmiger Trichterling (Clitocybe
clavipes).
Unerwartete Reaktionen
Beim Verzehr dieser Pilze kann es bei gleichzeitigem Alkoholkonsum
noch nach drei Tagen zu rotem Kopf, Hitzewallungen, Kreislauf- und
Herzproblemen kommen. Sie sind nach Auskunft der Pilzberatungen bis
in den späten Herbst hinein auf Grünflächen und in den Wäldern der
ganzen Schweiz zu finden. So werden die drei genannten Pilze -
darunter der Faltentintling, im Volksmund auch Alkoholtintling
genannt -, wegen der Alkoholreaktionen von vielen Pilzkontrollstellen
nicht freigegeben. Über die durch die Medien weit verbreiteten und
allemal berechtigten Warnungen hinsichtlich der Psycho-Pilze, deren
Wirkstoff Psilocybin bei den Konsumenten Halluzinationen auslösen
können, sollten die alkoholbedingten Antireaktionen einiger
einheimischer Pilze nicht vergessen werden.
Quelle: Auskunft von den Pilzkontrollstellen in Biel, Bern und
Zürich

Kontakt:

SFA Lausanne
Sekretariat Prävention und Information
Tel. +41/21/321'29'76

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