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SFA - Revision des Radio-TV-Gesetzes: Ständerat opfert Jugendschutz den Werbeeinnahmen

Lausanne (ots)

Das revidierte Radio- und TV-Gesetz bedeutet
einen totalen Rückschlag für die Alkoholprävention: Auf allen
Schweizer Privatsendern darf künftig für Bier und Wein geworben
werden. Der Ständerat versäumte es, strenge Jugendschutzbestimmungen
zu erlassen. Die Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere
Drogenprobleme (SFA) warnt vor den Folgen dieses kurzsichtigen und
unverantwortlichen Entscheids.
Nach dem Entscheid des Ständerats steht fest, dass künftig in
allen privaten elektronischen Medien für Bier, Wein und Sekt geworben
werden darf. Auch ausländische Sender mit einem Schweizer Fenster
dürfen künftig Alkoholwerbung ausstrahlen. Dem generellen Werbeverbot
für alkoholische Getränke untersteht fortan nur noch die SRG.
Viele Privatsender sprechen ein jugendliches Publikum an. Die SFA
bedauert, dass der Jugendschutz in diesem sensiblen Bereich
wirtschaftlichen Interessen geopfert worden ist. Bereits heute gibt
der Alkoholkonsum der Schweizer Jugendlichen Anlass zur Sorge. Ein
Viertel der Mädchen im Alter von 15 und 16 Jahren war schon
mindestens zweimal im Leben betrunken, bei den gleichaltrigen Knaben
sind es gar 40 Prozent, wie eine Studie der SFA zeigt. Mit ihrer
Werbung, die eine psychoaktive Substanz ausschliesslich positiv
darstellt, beeinflusst die Alkoholindustrie das Trinkverhalten. Eine
aktuelle Literaturanalyse von Prof. Jürgen Rehm (Institut für
Suchtforschung Zürich) zeigt einen klaren Zusammenhang zwischen
Werbepräsenz und Alkoholkonsum. Jugendliche lassen sich
erwiesenermassen besonders leicht von Werbung beeinflussen. Werden
sie nicht vor den Verheissungen der Alkoholindustrie geschützt,
drohen früher Alkoholmissbrauch und entsprechende Folgeschäden
(Unfälle, Alkoholvergiftungen, soziale Probleme wie Gewalt,
Schulprobleme und Stellenverlust) ein noch grösseres Ausmass
anzunehmen.
Mangelnde Verantwortung gegenüber nächster Generation
Aus diesen Gründen wäre es eminent wichtig gewesen, dass die
Risiken, die eine Lockerung der Werbeverbote mit sich bringt, durch
strenge Jugendschutzbestimmungen eingeschränkt werden. Statt dem
Vorschlag des Nationalrats zu folgen, nahm der Ständerat aber einen
Abbau des Jugend- und Gesundheitsschutzes vor. Im Besonderen wurde
ein generelles Verbot von Werbung, Verkaufsangeboten und Sponsoring,
die sich an Minderjährige richten, aus dem Gesetzesentwurf gestrichen
und durch eine Reihe von Artikeln ersetzt, deren
Jugendschutzbestimmungen weniger weitreichend sind.
Dass der Ständerat sich geweigert hat, griffige
Jugendschutzbestimmungen in das revidierte Gesetz aufzunehmen,
heisst, dass einer Mehrzahl der Mitglieder der kleinen Kammer
zusätzliche Werbeeinnahmen für elektronische Medien wichtiger sind
als die Gesundheit der Jugendlichen - eine nach Ansicht der SFA
höchst fragwürdige Haltung.
Diese Medienmitteilung finden Sie auch auf der Internetseite der
SFA:
http://www.sfa-ispa.ch/index.php?IDtheme=64&IDarticle=1046&IDcat24vis
ible=1&langue=D

Kontakt:

Janine Messerli
Tel. +41/(0)21/321'29'74
E-Mail: jmesserli@sfa-ispa.ch

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