HEV Schweiz: Bund will den Kantonen die Kompetenzen wegnehmen
Zürich (ots)
1. Eingriff in den kantonalen Kompetenzbereich
Heute doppelt Umweltminister Moritz Leuenberger mit einem 26-Punkteprogramm zu seinem kürzlich vorgestellten Klimabericht nach. Dabei greift er mit seinen Vorschlägen zum Gebäudesektor eindeutig in den Kompetenzbereich der Kantone ein, denn in der Schweiz erlassen einzig die Kantone Gebäudeenergievorschriften. Diese gesetzlich klar geregelte Kompetenzaufteilung muss der Bund respektieren und es ist nicht seine Sache die Mustervorschriften der Kantone im Gebäudebereich (MuKEn) zu revidieren.
Ebenso verlangt der Bund die Federführung zur Schaffung eines gesamtschweizerischen Gebäude-Energieausweises, obwohl ihm dazu die Kompetenz nicht zusteht. Das vom Bund angestrebte Obligatorium ist völlig ungeeignet den erwünschten Sanierungsschub auszulösen. Zudem weist das Ausweismodell des Bundes gravierende Fehler auf.
2. Ja zur Durchführung eines befristeten Förderprogramms für die energetische Erneuerung privater Gebäude
Die Einführung der CO2-Abgabe auf Brennstoffen steht unmittelbar bevor und sie wird im Gebäudebereich eine zusätzliche Verteuerung der Wohnkosten bewirken. Der im Raum stehende Vorschlag der Zweckbindung würde die an sich unnötige Abgabe effizienter machen. Die Zweckbindung fordert der HEV Schweiz bereits seit Jahren. Denn eine Beschleunigung der notwendigen Gebäudesanierungen kann nur dadurch ausgelöst werden, dass wenigstens ein Teil der Einnahmen aus der Lenkungsabgabe zweckgebunden reinvestiert wird - das heisst, dass die einkassierten" Mittel sinnvollerweise ganz konkret zur Anschubfinanzierung bzw. finanziellen Unterstützung energetischer Sanierungen von alten Gebäuden verwendet werden.
3. Ja zum Abbau von rechtlichen Hemmnissen im Sanierungsbereich
Im Mietrecht und im Steuerrecht (Steuerharmonisierungsgesetz) müssen deutlich investitionsfreundlichere Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit die Hauseigentümer und Investoren nicht mehr vor teuren Sanierungen zurückschrecken. Die notwendigen energetischen Erneuerungen können daher nur durch ein sinnvolles, gesetzliches Anreizsystem ausgelöst werden.
4. Nein zu unsinnigen und sanierungshemmenden Vorschriften
Im Sanierungsbereich dürfen keine sanierungshemmenden Vorschriften aufgestellt werden. Der Minergie-Standrad ist für den Neubaubereich durchaus sinnvoll. Im Sanierungsbereich kann er aufgrund der Zwangsvorgabe einer Komfortlüftung aus vielen Gründen in der Regel gar nicht umgesetzt werden.
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