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HEV Schweiz: Mietrechtsrevision vom Tisch

Zürich (ots)

Der Nationalrat verwirft die  Bundesratsvorlage zur
Mietrechtsrevision definitiv. Der Hauseigentümerverband begrüsst 
diesen Entscheid. Der Nationalrat zieht damit die logische Konsequenz
daraus, dass der ursprüngliche Kompromiss der Mieter- und 
Vermieterorganisationen politisch nicht tragfähig war.
Im November 2007 hatten die Vermieter- und Mieterorganisationen 
einen "historischen" Kompromiss für ein Gesamtpaket zu einem 
Systemwechsel in der Mietzinsgestaltung verabschiedet. Beide Seiten 
waren darin zu Konzessionen bereit. Die Möglichkeit, die Mieten zu 
100% an den Landesindex der Konsumentenpreise anzupassen, war der 
zentrale Punkt des einvernehmlichen Vorschlags der Mieter- und 
Vermieterorganisationen für einen Systemwechsel in der 
Mietzinsgestaltung. Der Westschweizer Mieterverband - der ebenfalls 
am Kompromiss beteiligt war - hat diesen bereits kurze Zeit nach 
Verabschiedung hinterfragt. Die vom Bundesrat ans Parlament 
geschickte Vorlage veränderte den Kompromiss einseitig zulasten der 
Vermieter: Er übernahm zwar alle Konzessionen der Vermieterseite, die
Konzession der Mieterseite - die 100%-Anbindung an den Landesindex 
der Konsumentenpreise - wurde jedoch fallengelassen. Stattdessen 
wollte der Bundesrat die Mieten an einen Spezialindex knüpfen.
Position des HEV Schweiz
Der HEV Schweiz lehnte die Bundesratsvorlage entschieden ab. Die 
Abkoppelung der Mieten von den Hypothekarzinsen ist kein 
Grundanliegen der Vermieter. Der HEV Schweiz hatte - im Rahmen des 
Kompromisses - der Indexmiete nur unter der Bedingung zugestimmt, 
dass die Vermieter wenigstens die volle Teuerung auf dem ursprünglich
vereinbarten Mietzins ausgleichen können. Denn die Vermieter müssen 
auch  im System der Indexmiete die Kosten für die Finanzierung, den 
Unterhalt und den Betrieb durch die Mieteinnahmen decken können. Bei 
einer Beschränkung des Teuerungsausgleichs würde der ursprünglich 
vereinbarte Mietzins Jahr für Jahr weniger wert.
Die vehemente Opposition Westschweizer Mieterverbandes sowie die 
Vorlage des Bundesrates zeigen deutlich, dass die Kompromisslösung 
der "Sozialpartner" (den Interessenvertretern der Direktbetroffenen) 
für eine neue Mietezinsgestaltung politisch gescheitert ist. - Eine 
Revision wäre zweifelsohne wieder mit einem Referendum bekämpft 
worden. Der Nationalrat hat deshalb die konsequente Schlussfolgerung 
gezogen und die Bundesratsvorlage abgelehnt. Eine neuerliche 
jahrelange kostspielige politische Auseinandersetzung über die 
Mietzinsgestaltung, die letztlich wohl wiederum an einem Referendum 
scheitern würde, wäre fehl am Platz. Es sei daran erinnert, dass das 
Stimmvolk in den Jahren 2003 und 2004 zwei unterschiedliche 
Mietrechtsvorlagen sehr deutlich verworfen hat. Das geltende Recht 
stellt - trotz all seiner Schwächen - wohl den kleinsten gemeinsamen 
Nenner dar. Die Regeln zur Mietzinsanpassung sind inzwischen wohl 
bekannt und haben sich in der Praxis eingespielt. Der geltende 
Referenzzins hat zu einer gewissen Stabilisierung der Mieten geführt 
und Streitigkeiten über die Mietzinsgestaltung sind Einzelfälle. Eine
Notwendigkeit für eine Mietrechtsrevision besteht daher nicht. 
Mietzinssteigerungen sind nicht mit dem Mieterrecht zu verhindern, 
sondern durch eine Vergrösserung des Angebots mittels einer 
Steigerung der Wohnbauproduktion. Dies bedingt genügend grosse 
Bauzonen und liberalere Bauvorschriften.

Kontakt:

HEV Schweiz
Monika Sommer, stv. Direktorin Tel.: +41/44/254'90'20 Mobile:
+41/79/515 65 53
Ansgar Gmür, Direktor Tel.: +41/44/254'90'20 Mobile: +41/79/642'28'82

E-Mail: info@hev-schweiz.ch

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