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BFF: Rückübernahmeabkommen zwischen der Schweiz und Schweden

(ots)

Bern-Wabern, 10.12.02 Das Rückübernahmeabkommen zwischen Schweden und der Schweiz wurde am 10. Dezember 2002 in Bern vom schwedischen Botschafter, Herr Lars Magnuson, und vom Direktor des Bundesamtes für Flüchtlinge, Herr Jean-Daniel Gerber, unterzeichnet. In diesem Abkommen wird auch der Transit durch die Vertragsstaaten bei Rückführungen von Personen mit unbefugtem Aufenthalt geregelt.

Das unterzeichnete Abkommen beinhaltet die formlose Rückübernahme 
eigener Staatsangehöriger. Drittstaatsangehörige werden formlos 
übernommen, wenn sie von einem Vertragsstaat rechtswidrig in den 
anderen eingereist sind. Dies gilt auch bei Verweigerung der 
Einreise durch den anderen Vertragsstaat. Ebenso wurde die 
Rückübernahme in Fällen der Staatenlosigkeit festgelegt. Das 
Vertragsergebnis entspricht dem europäischen Standard.
Um die Folgen der fehlenden institutionellen Einbindung der Schweiz 
in die Zusammenarbeit der Schengener Staaten bzw. der EU im 
Migrationsbereich abzuschwächen und um illegale Wanderungsbewegungen 
entgegenzuwirken, hat die Schweiz bereits mit allen Nachbarstaaten 
und vielen weiteren Ländern Rückübernahmeabkommen abgeschlossen.
Das Abkommen tritt am 9. Januar 2003 in Kraft.
Weitere Auskünfte:
Brigitte Hauser-Süess, Medien & Kommunikation, Tel. 079 / 292 08 77
Dominique Boillat, Medien & Kommunikation, Tel. 079 / 301 59 53

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