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BFF: BFF: Iranische Asylgesuche: Korrektes Verfahren

(ots)

Bern-Wabern, 06.02.04 Das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) und das UNHCR unterzogen die Dossiers der iranischen Teilnehmenden am Hungerstreik vom 10. – 18.12.2003 einer informellen Überprüfung. Dabei wurde festgestellt, dass die Instruktion dieser Dossiers in allen Fällen in angemessener Weise erfolgte und die vom BFF getroffenen Verfügungen nicht in Frage zu stellen sind. Am 16. Januar 2004 wurden die Dossiers der iranischen Asylsuchenden, die sich am Hungerstreik vom 10. bis 18. Dezember 2003 beteiligten, informell überprüft. Diese Überprüfung wurde in Anwesenheit eines Vertreters des UNHCR, als neutraler Beobachter, und der hauptsächlich betroffenen Sachbearbeiter des BFF vorgenommen. Es handelte sich um 27 Dossiers, 31 Personen betreffend. Von dieser Überprüfung ausgenommen waren die Dossiers, die bei der Schweizerischen Asylrekurskommission (ARK) hängig sind.

Der Vertreter des UNHCR und die Verantwortlichen des BFF stellen 
übereinstimmend fest, dass die durchgeführten Verfahren keinen 
Anlass zu Beanstandungen geben und die Abklärungen gründlich und 
sehr korrekt erfolgt sind. Bei einem Dossier liegen in der 
Zwischenzeit möglicherweise neue, vom Hungerstreik unabhängige, 
Elemente vor. Diese werden gegenwärtig einer vertieften Überprüfung 
unterzogen. Bei acht Dossiers ist der erstinstanzliche Entscheid 
noch ausstehend.
Für iranische Asylsuchende gilt wie für alle übrigen 
Gesuchsteller, 
dass ihre Asylgesuche individuell geprüft werden.
Weitere Auskünfte:
Brigitte Hauser-Süess, Medien & Kommunikation BFF, Tel. 031 325 93 
50
Dominique Boillat, Medien & Kommunikation BFF, Tel. 031 325 98 80

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