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BFF: Erster Bericht „Monitoring Nichteintretensentscheide“

(ots)

Erster Bericht „Monitoring Nichteintretensentscheide“

Bern-Wabern, 28.10.2004 Das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) 
veröffentlicht die Ergebnisse zu den ersten drei Monaten nach 
Inkrafttreten der Entlastungsmassnahmen (April – Juni 2004) im 
Monitoring-Bericht. Während dieser Zeit wurden 1'788 
Nichteintretensentscheide (NEE) rechtskräftig. 273 Personen (15 %) 
mit rechtskräftigem NEE erhielten in den Kantonen Nothilfe.
Seit dem 1.4.2004 werden Personen mit einem rechtskräftigen 
Nichteintretensentscheid (NEE) aus dem Sozialhilfesystem des 
Asylbereichs ausgeschlossen. Diese Personen gelten als 
Ausländerinnen und Ausländer mit illegalem Aufenthalt und haben die 
Schweiz unverzüglich zu verlassen. Geraten sie hingegen in eine 
Notlage und sind nicht in der Lage für sich zu sorgen, haben sie 
nach Art. 12. der Bundesverfassung Anspruch auf Nothilfe. Für die 
Ausrichtung der Nothilfe sind die Kantone zuständig. Der Bund 
richtet den Kantonen pro Person mit einem rechtskräftigen NEE eine 
einmalige Nothilfepauschale sowie im Falle eines begleiteten 
Vollzugs eine Vollzugspauschale aus. Gemeinsam mit den Kantonen 
überprüft das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) in einem Monitoring, 
wie sich der Ausschluss von Personen mit rechtskräftigem 
Nichteintretens- und Wegweisungsentscheid aus dem Sozialhilfesystem 
des Asylbereichs auswirkt. Kernstück des Monitoring ist eine neue 
gesamtschweizerische Erhebung in den Bereichen Nothilfe und 
öffentliche Sicherheit.
Erste Ergebnisse Von April bis Juni 2004 sind 1'788 
Nichteintretensentscheide rechtskräftig geworden. 273 Personen (15 
%) der Personen mit rechtskräftigem NEE haben in den Kantonen 
Nothilfe erhalten. Die im Monitoring erfassten Kosten für 
individuelle Nothilfe beliefen sich während diesen ersten drei 
Monaten auf rund 162'000 Franken. In 13 Kantonen wurden zudem 
Nothilfestrukturen errichtet, welche Kosten von 449'000 Franken 
verursacht haben. Insgesamt entstanden den Kantonen durch die 
Gewährung von Nothilfe also Kosten in der Höhe von 611'000 Franken. 
Die Nothilfe- und Vollzugspauschalen, die der Bund den Kantonen für 
den gleichen Zeitraum ausrichtet, belaufen sich auf 1'075'000 
Franken. 200 der betroffenen Personen (11 %) sind durch die Polizei 
angehalten worden. Bei 104 Anhaltungen (39 %) ist ausschliesslich 
ihr illegaler Aufenthalt festgestellt worden. Daneben führten 
insbesondere Betäubungsmitteldelikte, geringfügiger Diebstahl sowie 
Hausfriedensbruch zu Anhaltungen der Polizei. Bezogen auf alle 
erfassten Personen mit NEE ist die von April bis Juni beobachtete 
Delinquenz der Personen mit rechtskräftigem NEE jedoch tief. Von den 
1'788 NEE, die von April bis Juni 2004 rechtskräftig geworden sind, 
hat bei 355 Personen das Verfahren länger als 6 Monate, davon bei 
127 Personen länger als 1 Jahr gedauert. Die Anwendung des 
Sozialhilfestopps auf Personen, die ihr Asylgesuch vor dem 1.4.2004 
eingereicht hatten, gestaltet sich für Kantone und Betroffene 
schwierig. Hingegen ist die Einführung des Sozialhilfestopps bei 
Personen, die ihr Gesuch nach dem 1.4.2004 gestellt haben, recht gut 
verlaufen.
Schlussfolgerungen Aufgrund der kurzen Dauer des neuen 
Sozialhilferegimes können noch keine umfassenden Aussagen zu den 
Auswirkungen des Sozialhilfestopps gemacht werden. Die erhobenen 
Kosten widerspiegeln nur einen Teil der effektiv entstandenen 
Kosten. Gründe dafür liegen in der Einführungsphase sowie noch nicht 
vollständiger Rückmeldungen aus den Kantonen. Wichtige Elemente wie 
die ungedeckten Kosten der Spitäler fehlen. Es kann nicht 
ausgeschlossen werden, dass in den kommenden Wintermonaten vermehrt 
Personen mit einem NEE um Nothilfe anfragen oder durch deliktisches 
Verhalten in Erscheinung treten werden. Damit die Auswirkungen des 
Sozialhilfestopps NEE umfassend beurteilt werden können, wird das 
Monitoring während 3 Jahren durchgeführt und möglichst breit 
abgestützt. Der vollständige Monitoring-Bericht ist auf dem 
Internet, unter http://www.asyl.admin.ch abrufbar.
Weitere Auskünfte:
Brigitte Hauser-Süess, Medien & Kommunikation BFF, Tel. 031 / 325 
93 50

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