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BFF: Zweiter Bericht „Monitoring Nichteintretensentscheide“

(ots)

Bern-Wabern, 27.01.2005. In den sechs Monaten vom 1. April bis zum 30. September 2004 haben in der Schweiz insgesamt 2973 Asylsuchende einen rechtskräftigen Nichteintretensentscheid erhalten und wurden vom Sozialhilfesystem des Asylbereichs ausgeschlossen. Von ihnen haben 465 Personen in den Kantonen um Nothilfe ersucht und erhalten. Dies geht aus dem zweiten Monitoringbericht des Bundesamtes für Migration hervor.

Seit dem 1. April 2004 erhalten Asylsuchende, auf deren Asylgesuch 
nicht eingetreten wurde, keine Sozialhilfe mehr. Ihnen wird nur noch 
eine von der Verfassung garantierte minimale Nothilfe gewährt. In 
einem Monitoring überprüft der Bund zusammen mit den Kantonen, wie 
sich dieser Sozialhilfestopp für Personen mit rechtskräftigem 
Nichteintretensentscheid (NEE) auswirkt. Der vorliegende Bericht 
basiert auf den Ergebnissen des dritten Quartals, also Juli bis 
September 2004.
Ergebnisse Von Juli bis September 2004 sind 1185 
Nichteintretensentscheide rechtskräftig geworden. Es gibt somit 
inklusive der 1788 NEE vom Vorquartal 2973 Personen mit seit April 
rechtskräftig gewordenem Nichteintretensentscheid. Die Kantone 
richteten im dritten Quartal 2004 für 465 Personen oder 16 Prozent 
aller Personen mit rechtskräftigem NEE Nothilfe aus (Vorquartal 273 
Personen, bzw. 15 %). Für diese Nothilfe wendeten die Kantone rund 
518'000* Franken auf (Vorquartal 162'000.-*). Erhebungsverzögerungen 
seitens der Kantone sowie Kosten, welche erst in den Jahresbericht 
einfliessen können (insbesondere im medizinischen Bereich), könnten 
den ausgewiesenen Aufwand der Kantone für die Nothilfe allerdings 
noch erhöhen.
* Ohne Zahlen Kanton Zürich (liegen erst mit Verzögerung vor).
Zwölf Kantone stellten zusätzlich Nothilfestrukturen zur Verfügung, 
welche Betriebskosten von 665'000 Franken verursachten. Diese 
Strukturkosten werden vom Bund nicht abgegolten.
Irregulärer Aufenthalt und Delinquenz 288 Personen mit NEE sind im 
dritten Quartal insgesamt 404 Mal durch die Polizei angehalten 
worden, dies ist gegenüber dem Vorquartal ein Anstieg von 88 
Personen. Bei gut der Hälfte (52%) dieser Anhaltungen wurde 
ausschliesslich der irreguläre Aufenthalt festgestellt. Der Anteil 
erfasster Betäubungsmittel- und Vermögensdelikte von Personen mit 
rechtskräftigem NEE hat gegenüber dem Vorquartal leicht zugenommen. 
Insgesamt gab es von April bis September bei den 2973 Personen mit 
NEE 147 Verzeigungen wegen Betäubungsmittel- und Vermögensdelikten; 
dies entspricht einem Anteil von fünf Prozent aller Betroffenen.
Unbegleitete Minderjährige Eine besondere Thematik stellen die 
Nichteintretensentscheide bei Asylgesuchen von unbegleiteten 
Minderjährige dar. Von April bis September 2004 wurde der NEE von 
131 dieser Personen rechtskräftig. Von ihnen beantragten 49 im 
beobachteten Quartal Nothilfe oder wurden von der Polizei erfasst. 
Das BFM überprüft zurzeit die künftige Ausgestaltung der Nothilfe 
für unbegleitete Minderjährige.
Der vollständige Monitoring-Bericht ist im Internet unter 
www.bfm.admin.ch abrufbar.
Weitere Auskünfte:
Brigitte Hauser-Süess, Information & Kommunikation BFM, Tel. 031 / 
325 93 50

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