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BFM: Rückkehrhilfeprogramm für die Region Maghreb

(ots)

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Migration BFM

Pressemitteilung
Rückkehrhilfeprogramm für die Region Maghreb
Bern-Wabern, 01.11.2005. Das Bundesamt für Migration (BFM) 
startet 
ab dem 1. November 2005 ein Rückkehrhilfeprogramm für die Region 
Maghreb, um die freiwillige Rückkehr zu fördern und die 
Wiedereingliederung zu erleichtern. Dieses neue Programm ist auf den 
31. Oktober 2007 befristet und richtet sich an Staatsangehörige von 
Algerien, Tunesien, Marokko, Lybien und Mauretanien, die vor dem 1. 
November 2005 in der Schweiz ein Asylgesuch eingereicht haben.
Zusätzlich zu den bereits laufenden Programmen für Angola, die 
Demokratische Republik Kongo, Nigeria, Sierra Leone, Guinea, Burkina 
Faso und Mali hat das Bundesamt für Migration (BFM) in 
Zusammenarbeit mit der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit 
(DEZA) und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) ein 
Rückkehrhilfeprogramm für die Region Maghreb lanciert. Dieses 
Programm berücksichtigt die Besonderheiten der betreffenden 
Herkunftsländer und soll auch den in die Wege geleiteten 
Migrationsdialog mit den Behörden von Algerien, Tunesien, Marokko, 
Lybien und Mauretanien fördern.
Das Rückkehrhilfeprogramm richtet sich an rund 2'400 
Staatsangehörige dieser fünf Staaten, die ihr Asylgesuch vor dem 1. 
November 2005 eingereicht haben. Das Programm läuft vom 1. November 
2005 bis zum 31. Oktober 2007.
Zur Unterstützung der Reintegration in den fünf Ländern wird eine 
finanzielle Hilfe von CHF 2'000.— pro erwachsene und von CHF 1'000.— 
pro minderjährige Person ausbezahlt. Das Rückkehrhilfeprogramm sieht 
zusätzlich zur finanziellen Hilfe vor, individuelle Projekte oder 
eine Ausbildung mit bis zu maximal CHF 3'000.— zu unterstützen, um 
die berufliche und soziale Wiedereingliederung zu erleichtern.
In den Programmleistungen eingeschlossen sind zudem die 
Rückkehrberatung in der Schweiz, die Reiseorganisation und die 
Unterstützung der Reisepapierbeschaffung. Interessierte Personen 
können sich für weitere Informationen mit der 
Rückkehrberatungsstelle ihres Wohnkantons in Verbindung setzen.
Weitere Auskünfte:
Brigitte Hauser-Süess, Information & Kommunikation BFM, Tel. 031 / 
325 93 50

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