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BA: Affäre "Aeroflot": International koordiniertes Vorgehen von Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalpolizei

Bern (ots)

Hausdurchsuchungen in BE, GE, VD, Frankreich und Zypern
Bern, 2. April 2003. In einer international koordinierten Aktion im 
Rahmen der Ermittlungen zur sogenannten "Aeroflot"-Affäre haben 
Bundesanwaltschaft (BA) und Bundeskriminalpolizei (BKP) am Mittwoch 
in den Kantonen Bern, Genf und Waadt Hausdurchsuchungen 
durchgeführt, Dokumente beschlagnahmt und mehrere Einvernahmen 
durchgeführt. Das Vorgehen erfolgte im Rahmen eines von der 
Bundesanwaltschaft im Frühjahr 2002 eröffneten Ermittlungsverfahrens 
gegen einen Schweizer Bürger in Zusammenhang mit der sogenannten 
"Aeroflot"-Affäre, basierend auf der Rechtshilfezusammenarbeit mit 
den russischen Justizbehörden. Gleichzeitig wurde ein 
Rechtshilfegesuch der im selben Sachkomplex ermittelnden 
französischen Justiz ausgeführt.
Die von langer Hand vorbereitete Aktion von BA und BKP wurde in 
enger Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden der Kantone Bern, Genf 
und Waadt durchgeführt. Vorgängig war das Vorgehen auf dem 
Rechtshilfeweg mit den Behörden von Frankreich und Zypern 
koordiniert worden, wo am Mittwoch zeitgleich ebenfalls mehrere 
Hausdurchsuchungen stattfanden, wobei die Schweiz Rechtshilfe an 
Frankreich leistete und Zypern Rechtshilfe an die Schweiz. Die im 
"Aeroflot"-Komplex ebenfalls ermittelnde Generalstaatsanwaltschaft 
Russlands, mit der in diesem internationalen Verfahren eine 
intensive Zusammenarbeit besteht, ist über das Vorgehen der 
Schweizer Strafverfolgungsbehörden vorgängig informiert worden. Mit 
dem Einsatz von über sechzig Polizisten und Ermittlern aus Bund und 
Kantonen bedeutete die von Bundesanwaltschaft und 
Bundeskriminalpolizei am Mittwoch unter beträchtlichem logistischem 
Aufwand durchgeführte Aktion einen vorläufigen Höhepunkt der länger 
andauernden Anstrengungen und intensiven Ermittlungen der 
Strafverfolgungsbehörden des Bundes, mit dem Ziel der Aufklärung und 
strafrechtlichen Verfolgung möglicher Verbindungen des organisierten 
Verbrechens Russlands in die Schweiz, namentlich im Deliktsbereich 
der Geldwäscherei. Bereits ab1999 hatte die Bundesanwaltschaft (BA) 
im Zusammenhang mit der sogenannten "Aeroflot"-Affäre der 
Generalstaatsanwaltschaft Russlands Rechtshilfe zugunsten des von 
dieser aufgrund des Verdachts von Betrug und Geldwäscherei gegen 
verschiedene Personen geführten Strafverfahrens geleistet. Im Rahmen 
dieses Rechtshilfeverfahrens hatte die BA in der Westschweiz schon 
damals mehrere Firmensitze durchsucht, Konten blockiert, 
Geschäftsunterlagen beschlagnahmt und diese auf dem Rechtshilfeweg 
der russischen Generalstaatsanwaltschaft übermittelt. Aufgrund einer 
eingehenden und intensiven Analyse der rechtshilfehalber an die 
russische Justiz weitergegebenen Dokumente hatte die 
Bundesanwaltschaft im Frühjahr 2002 darauf ein eigenes 
Ermittlungsverfahren gegen einen Schweizer Bürger eröffnet, dies 
wegen des Verdachts der Geldwäscherei, Beteiligung an einer 
Kriminellen Organisation und Teilnahme und Gehilfenschaft bei 
strafbaren Handlungen gegen das Vermögen, bzw. ungetreuer 
Geschäftsbesorgung. Der Schweizer Treuhänder und Finanzberater mit 
Wohnsitz in Zypern steht unter Verdacht, in der Schweiz 
Geschäftsstrukturen und wirtschaftliche Verbindungen geschaffen zu 
haben, die es in der "Aeroflot"-Affäre mehreren, in Russland unter 
Anklage stehenden Personen erlaubten, sich zum Schaden der 
russischen Firma "Aeroflot" zu bereichern. Die dabei entstandenen 
illegalen Gewinne sollten nach Erkenntnissen der Ermittler durch den 
Kauf von Immobilien in Frankreich und deren Vermietung an Offshore- 
Organisationen gewaschen werden.
Das Ziel des Vorgehens der Strafverfolgungsbehörden am Mittwoch in 
der Schweiz, Frankreich und Zypern war die weitere Verdichtung des 
Nachweises, dass der im gerichtspolizeilichen Verfahren 
angeschuldigte Schweizer Bürger sowie möglicherweise weitere 
Personen an krimineller Absicht und betrügerischem Nutzen der 
international aufgebauten finanziellen Strukturen beteiligt waren. 
Zu diesem Zweck wurden die Geschäftsräumlichkeiten mehrerer Firmen 
und Gesellschaften sowie drei Privatdomizile durchsucht, 
Geschäftsunterlagen beschlagnahmt und mehrere Personen zur Sache 
befragt. Verhaftungen wurden keine vorgenommen; die international 
koordinierten Ermittlungen dauern weiter an.
Der Informationsverantwortliche:
Hansjürg Mark Wiedmer, Informationschef BA, Tel. 031 / 324 324 0

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