Weko verschafft dem Binnenmarkt Schweiz Nachdruck
Bern (ots)
Die Weko kommt in einem Gutachten zum Schluss, dass es sich bei der bündnerischen Berufsausübungsbewilligung als Psychotherapeut um einen kantonalen Fähigkeitsausweis handelt, der auf dem gesamten Gebiet der Schweiz Gültigkeit hat.
Im Rahmen einer Zulassung im Kanton St. Gallen machte eine Gesuchsstellerin geltend, ihre bündnerische Berufsausübungsbewilligung als Psychotherapeutin stelle einen Fähigkeitsausweis im Sinne des Binnenmarktgesetzes (BGBM) dar und habe daher auf dem gesamten Gebiet der Schweiz Gültigkeit. Das zuständige Amt teilte diese Auffassung nicht und beantragte bei der Wettbewerbskommission (Weko) ein Gutachten auf der Grundlage des BGBM über diese Frage. Darin gelangt die Weko zum Ergebnis, dass es sich bei der bündnerischen Berufsausübungsbewilligung als Psychotherapeut um einen kantonalen Fähigkeitsausweis handelt, der auf dem gesamten Gebiet der Schweiz Gültigkeit hat.
Die Weko sah sich mit mehreren Fällen konfrontiert, in denen Kantone kantonsfremde Berufsausübungsbewilligungen nicht als gleichwertig anerkannten und die entsprechenden Berufsausübungsbewilligungen verweigerten. Mit diesem Gutachten erhofft sich die Weko, dem im Binnenmarktgesetz verankerten Grundsatz des Herkunftsortsprinzip, auch Cassis-de-Dijon-Prinzip genannt, Nachdruck zu verschaffen. Gemäss dem Herkunftsortsprinzip darf eine bestimmte privatrechtliche Erwerbstätigkeit in der gesamten Schweiz ausgeübt werden, sobald sie in einem Kanton zulässig ist. Eine Einschränkung des Herkunftsortsprinzips ist nur aus überwiegenden öffentlichen Interessen statthaft.
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