Weko eröffnet Untersuchung im Bereich Debitkarten
Bern (ots)
Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 29. Januar 2002 eine Untersuchung gegen Europay (Switzerland) SA, die Schweizerische Post, die UBS Card Center AG und die Cornèr Banca SA eröffnet. Die Untersuchung soll zeigen, ob diese Debitkarten-Acquirer gegen das Kartellgesetz verstossen, indem sie den Händlern eine Preisdifferenzierung nach Art des Zahlungsmittels verbieten.
Aufgrund einer Anzeige der Erdöl-Vereinigung hat das Sekretariat der Wettbewerbskommission im Januar 2001 eine Vorabklärung im Bereich der Debitkarten (ec-Karte, Postcard, M-Card etc.) eröffnet. Diese hat Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Europay (Switzerland) SA allein oder kollektiv mit anderen Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung im Debitkarten-Akzeptanzgeschäft (sog. Acquiring) innehat und diese gegenüber den Händlern missbrauchen könnte. Sowohl Europay (Switzerland) SA wie auch die Schweizerische Post, die UBS Card Center AG und die Cornèr Banca SA setzen in ihren Verträgen mit den Händlern eine Nichtdiskriminierungsklausel fest. Diese Klausel verbietet dem Händler, die bei der Verwendung von Debitkarten anfallende Verarbeitungsgebühr auf den jeweiligen Kunden zu überwälzen. Desgleichen darf der Händler keinen Rabatt gewähren, wenn sich der Kunde zur Bezahlung mit einem anderen Zahlungsmittel als der Debitkarte entschliesst.
Die Untersuchung soll zeigen, ob das Geschäftsgebaren von Europay (Switzerland) SA und allenfalls der übrigen Debitkarten-Acquirer als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung zu qualifizieren ist.
Eine Untersuchung zur gleichen Problematik ist bezüglich Kreditkarten hängig. Überdies hat das Sekretariat am 18. Januar 2002 im Bereich der Kreditkarten eine weitere Vorabklärung eröffnet. Gegenstand dieses Verfahrens sind die Konditionen (Jahresgebühr, Kreditzins etc.) gegenüber den Kreditkarteninhabern.
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Wettbewerbskommission (Weko)