Weko eröffnet Untersuchung gegen Migros im Bereich vonveterinärmedizinischen Tests
Bern (ots)
Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 12. April 2002 eine Untersuchung gegen die Migros eröffnet. Die Untersuchung soll zeigen, ob die Migros als Nachfragerin von veterinärmedizinischen Tests gegen das Kartellgesetz verstösst.
Zusätzlich zu den vom Bundesamt für Veterinärwesen vorgeschriebenen BSE-Tests verlangt die Migros seit Anfang 2001 von ihren Rindfleischlieferanten weitere Tests an den geschlachteten Rindern. Dabei schreibt die Migros ihren Lieferanten vor, bei welchen Labors diese die Tests durchzuführen haben. Da das von der Migros bezogene Rindfleisch im Schlachtprozess nicht vom übrigen Rindfleisch getrennt werden kann, gelten die von der Migros aufgestellten Bedingungen für sämtliches in den betroffenen Schlachthöfen verarbeitete Rindfleisch.
Eine im September 2001 eröffnete Vorabklärung hat Anhaltpunkte dafür ergeben, dass die Migros als indirekte Nachfragerin auf dem Markt für BSE-Tests eine marktbeherrschende Stellung einnehmen könnte. Es bestehen sodann Indizien dafür, dass der Wettbewerb zwischen den Labors durch die den Schlachthöfen auferlegten Abnahmebedingungen und durch die einseitige Fixierung des Preises für BSE-Tests beseitigt werden könnte. Zusätzlich bestehen Anhaltspunkte dafür, dass Labors, welche bei der Zuteilung der Schlachthöfe nicht berücksichtigt worden sind, in der Aufnahme oder Ausübung des Wettbewerbs behindert werden.
Die Untersuchung soll nun zeigen, ob das Verhalten der Migros ein kartellrechtlich unzulässiger Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung darstellt.
Kontakt:
Dr. Philippe Gugler
Tel. +41/31/324'96'77
E-Mail: philippe.gugler@weko.admin.ch
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