Weko schliesst Untersuchung gegen ETA mit einvernehmlicher Regelung ab
(ots)Mit Verfügung vom 8. November 2004 genehmigte die Wettbewerbskommission (Weko) eine einvernehmliche Regelung mit der ETA SA Manufacture Horlogère Suisse (ETA), einer Tochtergesellschaft der Swatch Group.
Im Juli 2002 erklärte ETA ihren Kunden, die Lieferungen von Ebauches (Rohwerke) ab Januar 2003 zu reduzieren und ab Januar 2006 einzustellen und stattdessen nur noch fertig montierte Uhrwerke zu liefern (phasing-out). Aufgrund dieser Ankündigung reichten mehrere Kunden bei der Weko Anzeige gegen die ETA ein. Die Weko eröffnete am 4. November 2002 eine Untersuchung und erliess vorsorgliche Massnahmen, in welchen sich ETA in einer einvernehmlichen Regelung zur Weiterlieferung von Ebauches verpflichtete.Die Untersuchung ergab, dass ETA auf dem Markt für in der Schweiz hergestellte mechanische Ebauches bis zu einem Stückpreis von CHF 300. über eine marktbeherrschende Stellung verfügt. Die Reduktion bzw. die vollständige Einstellung der Lieferungen von Ebauches ist als unzulässige Verweigerung von Geschäftsbeziehungen und damit als missbräuchlich im Sinne des Kartellgesetzes zu qualifizieren. Für zahlreiche Wettbewerber hätte die Durchführung des phasing-outs in so kurzer Zeit faktisch den Entzug der Grundlage ihrer Tätigkeit bedeutet, da keine alternativen Lieferanten existieren.Die Untersuchung wurde am 8. November 2004 mit einer einvernehmlichen Regelung abgeschlossen. Darin verpflichtete sich ETA bis Ende 2008 in bisherigem Umfang und anschliessend für weitere zwei Jahre in reduziertem Umfang Ebauches für mechanische Uhrwerke an ihre Kunden zu liefern.Durch die Weiterlieferungspflicht von ETA während der nächsten sechs Jahre werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass alternative Produktionsstätten zu ETA entstehen können. Damit soll in Zukunft eine von Wettbewerb geprägte Marktsituation gewährleistet werden.
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