Weko eröffnet Vernehmlassung zur KMU-Bekanntmachung
(ots)Anlässlich ihrer Sitzung vom 22. November 2004 hat die Wettbewerbskommission (Weko) gestützt auf das revidierte Kartellgesetz den Entwurf einer Bekanntmachung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zur Vernehmlassung verabschiedet.
Die KMU-Bekanntmachung bezweckt, Kriterien festzulegen, unter denen Abreden zwischen KMU unter dem verschärften Kartellgesetz unproblematisch sind.
Die Vernehmlassungsfrist läuft bis am 31.1.2005. Weitere Informationen unter www.weko.ch.
Kontaktpersonen Rolf Dähler 031/ 322 20 41 Christoph Tagmann 031/ 324 96 79 christoph.tagmann@weko.admin.ch
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Bern, 30. November 2004 645 Zeichen