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Beschränkung auf einjährige Gegenwartsbemessung auch bei natürlichen Personen

Bern (ots)

Damit die einjährige Gegenwartsbemessung zum einzigen
Bemessungssystem auch für natürliche Personen wird, müssen im
Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) und im
Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) Bestimmungen geändert werden. Der
Bundesrat beabsichtigt daher, der Bundesversammlung eine Botschaft
über die Vereinheitlichung der zeitlichen Bemessung der direkten
Steuern zu unterbreiten.
In einem zu Handen der Bundesversammlung erstellten Bericht über
die Vereinheitlichung der zeitlichen Bemessung der Steuern bei
natürlichen Personen wird festgehalten, dass die Umstellung auf die
einjährige Gegenwartsbemessung voraussichtlich 2003 abgeschlossen
sei. Die drei Kantone Tessin, Waadt und Wallis, welche für natürliche
Personen noch die zweijährige Vergangenheitsbemessung praktizieren,
hätten bereits die notwendigen Massnahmen für den Übergang zur
einjährigen Gegenwartsbemessung ergriffen.
Damit die Vereinheitlichung der zeitlichen Bemessung auch für
natürliche Personen rechtlich verankert werden könne, seien auf
Bundesebene Bestimmungen im DBG und im StHG zu ändern, heisst es im
Bericht. Demnach seien die Bestimmungen zur zweijährigen
Vergangenheitsbemessung zu streichen und diejenigen zu belassen,
welche die einjährige Gegenwartsbemessung betreffen. Zudem werde man
prüfen müssen, ob gewisse materielle Fragen nicht auf Verordnungs-,
sondern auf Gesetzesstufe geregelt werden sollten. Eine
Vereinheitlichung des Bemessungssystems auf Gesetzesebene sei ab der
Steuerperiode 2005 realistisch.
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass mit der Vereinheitlichung
der zeitlichen Bemessung ein bedeutender Schritt hin zur formellen
Harmonisierung der direkten Steuern des Bundes, der Kantone und der
Gemeinden gemacht werde. Im Bereich der direkten Steuern finde
dadurch auch eine Annäherung an die europäische Gesetzgebung statt,
da die einjährige Gegenwartsbemessung das in Europa generell
verbreitete Bemessungssystem sei.
Die Vereinheitlichung der zeitlichen Bemessung des Einkommens und
Vermögens der natürlichen Personen sowie des Gewinnes und Kapitals
der juristischen Personen ist einer der Kernpunkte der
Steuerharmonisierung. In den Beratungen von DBG und StHG hatte sich
das Parlament jedoch nur bei juristischen Personen, nicht aber bei
den natürlichen Personen auf die einjährige Gegenwartsbemessung
einigen können. Für die natürlichen Personen bestanden bisher zwei
Optionen: Die zweijährige Steuerperiode mit Vergangenheitsbemessung
oder die einjährige Steuerperiode mit Gegenwartsbemessung. Wenn nun
auch noch das Tessin, die Waadt und das Wallis freiwillig einen
Systemwechsel vornehmen, gilt die einjährige Gegenwartsbemessung in
allen Kantonen.

Kontakt:

Jean-Blaise Paschoud, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. +41/31/323'52'27;

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel. +41/31/322'60'33
Fax +41/31/323'38'52
e-mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: www.efd.admin.ch

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