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Eidg. Steuerverwaltung ESTV

Samnaun und Tschlin: Bund erhält Kompensation für Mehrwertsteuerausfälle

Bern (ots)

Die beiden bündnerischen Gemeinden Samnaun und
Tschlin zahlen dem Bund rückwirkend auf den 1. Januar 2001
Kompensationszahlungen auf entgangene Mehrwertsteuer-Einnahmen. Die
Einigung mit der Eidg. Steuerverwaltung ist eine Folge des
Ausschlusses der bündnerischen Talschaften Samnaun und Sampuoir aus
dem schweizerischen Zollgebiet. Künftig bezahlen die Gemeinden
Samnaun und Tschlin dem Bund jährlich einen fixen Prozentsatz ihres
Ertrags aus den Sondergewerbesteuern. Der Bundesrat hat heute einem
entsprechenden Vertrag zugestimmt. Solange die beiden bündnerischen
Talschaften Samnaun und Sampuoir aus dem schweizerischen Zollgebiet
ausgeschlossen sind, gilt das am 1. Januar 2001 in Kraft getretene
Mehrwertsteuergesetz in diesen beiden Talschaften nur für
Dienstleistungen und für Leistungen des Hotel- und Gastgewerbes,
nicht aber für Lieferungen von Gegenständen. Die dem Bund dadurch
entstehenden Steuerausfälle sind durch die Gemeinden Samnaun und
Tschlin zu kompensieren.
Der zwischen dem Bund und den beiden genannten bündnerischen
Gemeinden ausgehandelte Vertrag regelt die Kompensation der
entgangenen Mehrwertsteuer-Einnahmen. Samnaun und Tschlin erheben
hiezu Sondergewerbesteuern, deren Ertrag mit dazu dient, die
angeordnete jährliche Kompensationszahlung zu finanzieren. Die beiden
Gemeinden zahlen dem Bund jährlich einen fixen Prozentsatz aus dem
Ertrag der Sondergewerbesteuern. Für das Einführungsjahr 2001 haben
sie 3,36 Millionen Franken zu entrichten.

Kontakt:

Heinz Keller
Eidg. Steuerverwaltung
Tel. +41/31/325'77'40

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel. +41/31/322'60'33
Fax +41/31/323'38'52
mailto:info@gs-efd.admin.ch
Internet: http://www.efd.admin.ch

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