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Änderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber den Taliban (Afghanistan)

Bern (ots)

Der Bundesrat hat am 1. Mai 2002 eine Reihe von
Sanktionsmassnahmen gegenüber den Taliban und Afghanistan aufgehoben.
Die Flugverkehrsrestriktionen, das Exportverbot für
Essigsäureanhydrid, das Verbot der Ariana Afghan Airlines sowie der
Taliban-Vertretungen in der Schweiz wurden abgeschafft. Somit
bestehen keine Sanktionsmassnahmen mehr gegenüber dem Staat
Afghanistan.
Das Rüstungsembargo, die Reiserestriktionen sowie die
Finanzsanktionen bleiben weiterhin in Kraft. Diese Massnahmen richten
sich ausschliesslich gegen die in Anhang 2 der Verordnung namentlich
aufgeführten natürlichen und juristischen Personen, Gruppen und
Organisationen mit Verbindungen zu Usama bin Laden, der Gruppierung
«Al-Qaïda» oder den Taliban. Der Titel der Verordnung wurde diesem
Personenkreis entsprechend angepasst.
Personen und Institutionen, die Gelder halten oder verwalten, von
denen anzunehmen ist, dass sie von den Finanzsanktionen betroffen
sind, müssen diese dem Staatssekretariat für Wirtschaft (seco)
unverzüglich melden.
Zur Zeit sind beim seco aufgrund dieser Verordnung 69 Bankkonten
mit einem Gesamtbetrag von rund 34 Mio. Schweizer Franken blockiert.
Mit dieser Verordnungsänderung setzt die Schweiz die Resolutionen
1388 und 1390 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen um.
Der Verordnungstext und der Anhang 2 sind auf der Internetseite
des seco einsehbar (www.seco-admin.ch, -> Aussenwirtschaftspolitik,
-> Exportkontrollen und Sanktionen, -> Sanktionen).

Kontakt:

Othmar Wyss
seco
Exportkontrollpolitik und Sanktionen
Tel. +41/31/324'09'16 oder

Roland Vock
Tel. +41/31/324'07'61

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