Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)
Änderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber der UNITA
Bern (ots)
Der Bundesrat hat die Ein- und Durchreisesperre gegen hohe Amtsträger der UNITA aufgehoben. Gleichzeitig wurden zwei Namen vom Anhang 3 der Verordnung gestrichen.
Dieser Anhang führt jene hochrangigen Amtsträger der UNITA namentlich auf, deren Gelder und andere Vermögenswerte in der Schweiz zu sperren sind und denen keine Gelder oder andere Vermögenswerte direkt oder indirekt zur Verfügung gestellt werden dürfen. Personen und Institutionen, die Gelder halten oder verwalten, von denen anzunehmen ist, dass sie unter diese Sperre fallen, müssen diese dem Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) unverzüglich melden. Die in diesem Anhang aufgeführten Personen waren bisher auch von einer Ein- und Durchreisesperre betroffen.
Damit setzt die Schweiz die Resolution 1412 (2002) des UNO-Sicherheitsrates sowie einen entsprechenden Beschluss des für Angola zuständigen Sanktionskomitees um. Mit dieser Lockerung des Sanktionsregimes reagiert der UNO-Sicherheitsrat auf die positiven Veränderungen der letzten Monate im angolanischen Konflikt. Mit der Suspendierung der Ein- und Durchreisesperre soll der Friedensprozess und die nationale Aussöhnung in Angola erleichtert werden.
Der Verordnungstext und der Anhang 3 sind auf der Internetseite des seco einsehbar (www.seco-admin.ch, -> Aussenwirtschaftspolitik, -> Exportkontrollen und Sanktionen, -> Sanktionen).
Kontakt:
seco, Exportkontrollpolitik und Sanktionen
Othmar Wyss
Tel. +41/31/324'09'16
Roland Vock
Tel. +41/31/324'07'61