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Bundesamt für Ausländerfragen

Ausländerkontingente bis zum Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkomm

Bern (ots)

Ausländerkontingente bis zum Inkrafttreten des
Freizügigkeitsabkommens mit der EU erneuert
Der Bundesrat legt die Ausländerregelung 2001/2002 fest
Der Bundesrat hat am Mittwoch die Höchstzahlen für
ausländische Arbeitskräfte erneuert. Sie gelten ab 1. November 2001
für ein weiteres Kontingentsjahr, verfallen aber spätestens mit
Inkrafttreten des Bilateralen Abkommens mit der EU.
Der Bundesrat hat die Höchstzahlen für erwerbstätige
Jahresaufenthalter von 22'000 auf 19'000 reduziert. Die Kontingente
für Kurzaufenthalter (24'000) und Saisonniers (88'000) bleiben
unverändert. Die Höchstzahlen für Kurzaufenthalter und
Jahresaufenthalter wurden im Frühjahr 2001 wegen des ausserordentlich
starken Bedarfs an Arbeitskräften vorübergehend erhöht.
Angesichts der etwas unsicheren Beschäftigungsentwicklung werden
die Kantone zu einer zurückhaltenden Zulassungspraxis aufgerufen. Der
Bundesrat erwartet von ihnen eine ausgewogene, vorausschauende
Bewirtschaftung der Kontingente. Erstmalige Bewilligungen, namentlich
für Arbeitskräfte aus Nicht-EU/EFTA-Staaten, sind wie bisher auf gut
qualifizierte Personen zu beschränken. Weil das Inkrafttreten des
Abkommens mit der EU über den freien Personenverkehr zur Zeit noch
nicht fest steht, muss sich die Planung auf das ganze Kontingentsjahr
ausrichten.
Änderungen erst bei Inkrafttreten des Bilateralen Abkommens
Die aktuelle Ausländerregelung gilt bis zum Inkrafttreten des
Bilateralen Abkommens. Ab diesem Zeitpunkt wird diese Verordnung
ersetzt durch
  • die Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs, VEP, für EU-Angehörige sowie
  • die revidierte BVO-Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer für Angehörige von Drittstaaten.
Der Bundesrat hat diese beiden Verordnungen bereits am 23. Mai
dieses Jahres verabschiedet.

Kontakt:

Kurt Rohner
Bundesamt für Ausländerfragen
Tel. +41 31 322 28 88

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