ASTAG Schweiz. Nutzfahrzeugverband
Arbeits- und Ruhezeitverordnung: ASTAG kann mit bestehender 46-Stunden-Regelung leben
Bern (ots)
In der Vernehmlassung zur Chauffeurverordnung hat sich der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG im Grundsatz für die Übernahme der EU-Regelungen für die Wochenarbeitszeiten ausgesprochen. Die Forderung der Gewerkschaften, es weiterhin bei der alten Regelung zu belassen, kann jedoch akzeptiert werden, zumal die Jahresarbeitszeit in den heutigen Bestimmungen für die Chauffeure damit insgesamt höher wäre! Hingegen wehrt sich die ASTAG nachdrücklich gegen eine Verschärfung der Haftung zulasten der Transportunternehmen. Besser wäre statt dessen eine Vereinfachung der Bestimmungen vorzunehmen, die den Vollzug sowie die Kontrolle wesentlich erleichtern würde.
Im Sinne einer Anpassung an die EU-Vorschriften hat das Bundesamt für Strassen (ASTRA) vorgeschlagen, die Höchstarbeitszeit von Berufschauffeuren in der neuen Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit (ARV) von bisher 46 auf durchschnittlich 48 Stunden in der Woche anzuheben. Allerdings muss die Limite lediglich im Jahresdurchschnitt eingehalten werden; zwischenzeitlich wären auch 60 Wochenstunden zulässig. Im Gegenzug entfällt jedoch die Überzeit. Die Jahresarbeitszeit würde damit von 2'416 auf 2'304 Stunden sinken. Die ASTAG hat diese Anpassung in der Vernehmlassung grundsätzlich gutgeheissen, obwohl eine Arbeitszeitreduktion damit verbunden ist. Dass nun Les Routiers Suisses und die Gewerkschaften eine Beibehaltung der bestehenden Regelung (46 Stunden) fordern, erstaunt den Nutzfahrzeugverband zwar. Er könnte allerdings auch damit leben, wenn die ARV nicht angepasst würde, zumal der Anstoss zur Revision nicht von Arbeitgeberseite gekommen ist.
Strikte abgelehnt wird im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens jedoch, dass die Verantwortlichkeiten und Haftung für Verstösse noch mehr zulasten der Unternehmen verschoben werden. Es geht nicht an, dass den Transporteuren immer nur neue Lasten aufgebürdet werden, sei dies seitens des Gesetzgebers, der Arbeitnehmer oder der Wirtschaft. Zudem bestehen bereits klare Haftungsbestimmungen. In eine ähnliche Richtung zielt die Abschaffung der 12-Tage-Regelung für den Personentransport. Auch hier wehrt sich die ASTAG gegen zunehmende Einschränkungen für den Carreiseverkehr. Insgesamt wünscht sich die ASTAG statt dessen eine Vereinfachung der komplexen ARV-Bestimmungen. Damit könnten einerseits die Arbeitsbedingungen massiv verbessert und anderseits die Unterschiede und offenen Fragen im Vollzug beseitig werden.
Kontakt:
Michael Gehrken
ASTAG Schweizerischer Nutzfahrzeugverband
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