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ASTAG Schweiz. Nutzfahrzeugverband

ASTAG enttäuscht über LSVA-Entscheid des Bundesrates - Weiteres Vorgehen wird geprüft

Bern (ots)

Der Schweiz. Nutzfahrzeugverband ASTAG ist enttäuscht
über den Entscheid des Bundesrates, die LSVA per 1. Januar 2008 wie
geplant zu erhöhen. Das weitere Vorgehen wird nun verbandsintern
besprochen, sobald der genaue Entscheid bekannt ist. Dies haben die
Mitglieder der ASTAG an ihrer Delegiertenversammlung in Flims
bestimmt. Gleichzeitig forderten sie den Bundesrat auf, zumindest die
Abklassierung der EURO-3-Fahrzeuge nochmals zu überdenken und mit der
EU ein auch für den Binnenverkehr tragbares Resultat auszuhandeln.
Nachdem der Bundesrat an der aus rein finanzpolitischen Gründen
motivierten Erhöhung der LSVA festgehalten hat, erwartet der Schweiz.
Nutzfahrzeugverband ASTAG für das kommende Jahr eine eigentliche
Preisrunde im Strassentransport. An ihrer diesjährigen
Delegiertenversammlung in Flims stellte der Verband klar, dass
Preiserhöhungen für 2007 unumgänglich sind. Das Transportgewerbe wird
gezwungen sein, die Erhöhung vollumfänglich an die verladende
Wirtschaft weiter zu verrechnen. Sie dürfte umso massiver ausfallen,
als dass mit dem Entscheid des Bundesrates vor allem auch eine
Abklassierung der erst ein- bis sechsjährigen Nutzfahrzeuge der
Emissionskategorie EURO 3 verbunden ist. Diese im Binnenverkehr am
meisten verbreiteten Nutzfahrzeuge müssten demnach eine um 22 Prozent
höhere LSVA bezahlen, wogegen für den ausländischen Transitverkehr,
der mehrheitlich mit Fahrzeugen der  EURO-4- und EURO-5-Normen
abgewickelt wird, die Abgabe mehrheitlich nur um 4 Prozent steigen
würde.
Rechtlich umstrittene Erhöhung - Vorgehen wird geprüft
Dieses Vorgehen ist umso unverständlicher, als dass die
eigentliche Rechtsmässigkeit der neuerlichen Erhöhung nicht
vorbehaltlos gegeben ist:
1. Durch die rechtlichen Vorgaben in Verfassung,
      Schwerverkehrsabgabegesetz und Landverkehrsabkommen sind die
      LSVA-Tarife an sehr klare Bedingungen geknüpft. Höchstgrenze   
      jeder Erhöhung sind die noch ungedeckten externen Kosten des
      Strassenschwerverkehrs.
2. Für die Errechnung der externen Kosten haben sich Wissenschaft,
      Verwaltung und Politik bisher auf kein allgemeingültiges Modell
      einigen können. Gemäss offiziellen Unterlagen hat der  
      Strassenschwerverkehr per 2003 schon 93 Prozent seiner externen
      Kosten selbst bezahlt. Infolge der LSVA-Erhöhung von 2005 ist
      inzwischen ein Kostendeckungsgrad von 100 Prozent erreicht.
3. Angesichts der sinkenden Bestände von emissionsträchtigen
      Fahrzeugen, der Unsicherheiten über die Definition der externen
      Kosten, der Möglichkeit auch von externen Nutzen und den seit  
      Jahren abnehmenden Emissionswerten ist es unzulässig, dem
      Strassenschwerverkehr fortlaufend neue externe Kosten zu     
      belasten.
4. In der Quintessenz lässt es der aktuelle Kostendeckungsgrad
      zusammen mit dem fehlenden Konsens über die externen Kosten    
      nicht zu, dass die LSVA weiter verteuert wird, wie der   
      Bundesrat dies nun vorsieht. Für Erhöhungen der Abgaben besteht
      aus rechtlicher Sicht kein Spielraum mehr.
Die ASTAG wird deshalb in den kommenden Wochen das weitere
Vorgehen verbandsintern prüfen. Im Vordergrund stehen nebst
parlamentarischen Vorstössen, die auf Erleichterungen für den
Binnenverkehr abzielen, eventuell auch rechtliche Schritte.
Engagement gegen weitere Einschränkungen des Transportgewerbes
Daneben hielt Zentralpräsident Carlo Schmid-Sutter an der
ASTAG-Delegiertenversammlung auch fest, dass sich der Verband im
Rahmen der bevorstehenden Diskussionen um eine neue
Verlagerungspolitik vehement gegen weitere Einschränkungen im
Binnenverkehr zur Wehr setzen werde. Man brauche ein realistisches
Verlagerungsziel und keine Illusionen. "Und vor allem dürfen wir den
Binnenverkehr nicht schon wieder diskriminieren, wie dies mit der nun
zur Diskussion stehenden Versteigerung von Transporteinheiten der
Fall wäre." Die Alpentransitbörse würde Teile der Schweiz ganz klar
benachteiligen, womit der in der Verfassung festgeschriebene
Grundsatz der Einheit des Wirtschaftsraumes nicht mehr gewährleistet
wäre!

Kontakt:

ASTAG Schweizerischer Nutzfahrzeugverband
Michael Gehrken
Weissenbühlweg 3
3007 Bern
Tel.: +41/79/613'75'64

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