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Keine Reduktion der Personalausgaben in der Bundesverwaltung

Bern (ots)

Der Bundesrat ist nicht bereit, die Personalausgaben
in der ganzen Bundesverwaltung bis Anfang der nächsten Legislatur zu
reduzieren. Eine Senkung der Ausgaben hatte die Fraktion der Schweiz.
Volkspartei (SVP) mit einer Motion verlangt. In seiner heutigen
Antwort auf dieses Begehren macht der Bundesrat auf die
entsprechenden Konsequenzen aufmerksam. Diese wären für den
Arbeitgeber Bund am Arbeitsmarkt und bezüglich der Aufgabenerfüllung
gravierend. Der Bundesrat lehnt die Motion darum ab.
Mit einer Motion hatte die Schweizerische Volkspartei den
Bundesrat beauftragen wollen, die Personalausgaben bis Anfang der
nächsten Legislatur (2004) in der ganzen Bundesverwaltung um 5 %,
beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) um 10 %, beim Bundesamt für
Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) um 10 % und beim Departement für
Verteidigung, Bevölkerung und Sport (VBS) um 15 % zu senken.
Der Bundesrat zeigt anhand von konkreten Beispielen, warum er die
Motion ablehnt. Die gesamten Einsparungen von 218 Millionen
(entspricht der geforderten Kürzung der Personalausgaben im Umfang
von 5 %) könnten nur realisiert werden, wenn sämtliche Vakanzen 11
Lohnklassen tiefer eingereiht würden (durchschnittlich um 30'000
Franken). Die übrigen 144 Millionen Franken der Sparvorgabe, welche
sich aus den Forderungen der Motionärin beim VBS, BLW und BUWAL
ergäben, wären über Stellenabbau im Umfang von 1'200 Stellen
einzusparen.
Ein Abbau in diesem Umfang, so der Bundesrat weiter, könnte nicht
ohne massiven Leistungsabbau aufgefangen werden. Insbesondere beim
BLW und beim BUWAL, bei welchen zusätzliche Sparmassnahmen gefordert
wurden, hätte der Abbau einschneidende Auswirkungen auf die
Leistungserbringung. Die Folge wäre eine drastische Verzichtsplanung
bei den Aufgaben. Dieser müsste das Parlament zustimmen, da sich die
Aufgaben auf Gesetzesaufträge stützen. Beim VBS würde die beantragte
Kürzung von 15 % die Umsetzung der Armee XXI massiv gefährden.
Sozialverträglich abgefederte Lösungen könnten einerseits nur durch
die vernünftige Staffelung auf der Zeitachse umgesetzt werden und
andererseits wäre  bei jedem Stellenabbau im grösseren Ausmass auch
mit Sozialplankosten zu rechnen. Diese würden oftmals die erzielten
Einsparungen über Jahre hinaus kompensieren.
Die aufgezeigten Konsequenzen der Motion veranschaulichen, dass
deren Annahme für den Arbeitgeber Bund am Arbeitsmarkt und bezüglich
der Aufgabenerfüllung gravierende und nicht verantwortbare Folgen
hätte. Die Motion wird darum vom Bundesrat als unrealistisch
eingestuft und zur Ablehnung empfohlen.

Kontakt:

Markus Heuberger
Eidg. Personalamt
Tel. +41/31/322'62'52

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
3003 Bern
Tel. +41/31/322'60'33
Fax +41/31/323'38'52
E-Mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: www.efd.admin.ch

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