Keine Reduktion der Personalausgaben in der Bundesverwaltung
Bern (ots)
Der Bundesrat ist nicht bereit, die Personalausgaben in der ganzen Bundesverwaltung bis Anfang der nächsten Legislatur zu reduzieren. Eine Senkung der Ausgaben hatte die Fraktion der Schweiz. Volkspartei (SVP) mit einer Motion verlangt. In seiner heutigen Antwort auf dieses Begehren macht der Bundesrat auf die entsprechenden Konsequenzen aufmerksam. Diese wären für den Arbeitgeber Bund am Arbeitsmarkt und bezüglich der Aufgabenerfüllung gravierend. Der Bundesrat lehnt die Motion darum ab.
Mit einer Motion hatte die Schweizerische Volkspartei den Bundesrat beauftragen wollen, die Personalausgaben bis Anfang der nächsten Legislatur (2004) in der ganzen Bundesverwaltung um 5 %, beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) um 10 %, beim Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) um 10 % und beim Departement für Verteidigung, Bevölkerung und Sport (VBS) um 15 % zu senken.
Der Bundesrat zeigt anhand von konkreten Beispielen, warum er die Motion ablehnt. Die gesamten Einsparungen von 218 Millionen (entspricht der geforderten Kürzung der Personalausgaben im Umfang von 5 %) könnten nur realisiert werden, wenn sämtliche Vakanzen 11 Lohnklassen tiefer eingereiht würden (durchschnittlich um 30'000 Franken). Die übrigen 144 Millionen Franken der Sparvorgabe, welche sich aus den Forderungen der Motionärin beim VBS, BLW und BUWAL ergäben, wären über Stellenabbau im Umfang von 1'200 Stellen einzusparen.
Ein Abbau in diesem Umfang, so der Bundesrat weiter, könnte nicht ohne massiven Leistungsabbau aufgefangen werden. Insbesondere beim BLW und beim BUWAL, bei welchen zusätzliche Sparmassnahmen gefordert wurden, hätte der Abbau einschneidende Auswirkungen auf die Leistungserbringung. Die Folge wäre eine drastische Verzichtsplanung bei den Aufgaben. Dieser müsste das Parlament zustimmen, da sich die Aufgaben auf Gesetzesaufträge stützen. Beim VBS würde die beantragte Kürzung von 15 % die Umsetzung der Armee XXI massiv gefährden. Sozialverträglich abgefederte Lösungen könnten einerseits nur durch die vernünftige Staffelung auf der Zeitachse umgesetzt werden und andererseits wäre bei jedem Stellenabbau im grösseren Ausmass auch mit Sozialplankosten zu rechnen. Diese würden oftmals die erzielten Einsparungen über Jahre hinaus kompensieren.
Die aufgezeigten Konsequenzen der Motion veranschaulichen, dass deren Annahme für den Arbeitgeber Bund am Arbeitsmarkt und bezüglich der Aufgabenerfüllung gravierende und nicht verantwortbare Folgen hätte. Die Motion wird darum vom Bundesrat als unrealistisch eingestuft und zur Ablehnung empfohlen.
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