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Eidg. Abstimmung vom 7. März 2010: Pharmaindustrie begrüsst den Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen

Basel (ots)

Interpharma als Verband der forschenden
pharmazeutischen Industrie begrüsst den Verfassungsartikel über die 
Forschung am Menschen. Er schützt die Würde und die Persönlichkeit 
des Menschen in der Forschung. Gleichzeitig wird mit dem 
Verfassungsartikel die Bedeutung der Forschung anerkannt. Diese ist 
zentral für den medizinischen Fortschritt. Neue Erkenntnisse helfen, 
Krankheiten besser zu erkennen, zu heilen oder gar zu verhindern.
Der Verfassungsartikel schafft die Voraussetzung für eine 
landesweit einheitliche Regelung der gesamten Forschung am Menschen 
durch den Bund. Dies ist im Interesse eines innovationsfreundlichen 
Umfelds und des hohen Niveaus biologisch-medizinischer Forschung in 
der Schweiz zu begrüssen. Die forschende pharmazeutische Industrie 
unterstützt ausdrücklich die explizite Nennung der wichtigsten 
Grundsätze einer verantwortungsvollen Forschung am Menschen auf 
Verfassungsstufe. Zentrales Element sind die individuelle 
Einwilligung nach hinreichender Aufklärung und der besondere Schutz 
nicht urteilsfähiger Personen.
Die medizinische Forschung findet heute weitgehend in einem 
internationalen und vernetzten Rahmen statt. Der Forschungsplatz 
Schweiz ist dabei einer wachsenden Konkurrenz ausgesetzt. Vor diesem 
Hintergrund ist zu beachten, dass das aus dem Verfassungsartikel 
hervorgehende Humanforschungsgesetz mit den weltweit geltenden 
Richtlinien harmonisiert wird und schweizerische Sonderlösungen 
vermieden werden.

Kontakt:

Thomas B. Cueni
Generalsekretär Interpharma
Tel.: +41/61/264'34'00
Mobile: +41/79/322'58'17
E-Mail: thomas.cueni@interpharma.ch

Roland Schlumpf
Leiter Kommunikation Interpharma
Tel.: +41/61/264'34'00
Mobile: +41/79/639'72'35
E-Mail: roland.schlumpf@interpharma.ch

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