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Schweizerisches Rotes Kreuz / Croix-Rouge Suisse

(srk) Nothilfe für abgewiesene Asyl Suchende

Bern (ots)

Ab April 2004 werden Asyl Suchende mit einem
rechtsgültigen Nichteintretensentscheid von der Sozialhilfe 
ausgeschlossen. Sie haben jedoch Anrecht auf staatliche 
Nothilfe-Unterstützung. Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) hat 
zuhanden der Kantone und Gemeinden Vorschläge und Modelle für eine 
menschenwürdige Umsetzung dieser Nothilfe-Unterstützung verfasst.
Eine unbestimmte Zahl von Asyl Suchenden, die künftig einen 
Nichteintretensentscheid erhalten, wird ohne gültige 
Aufenthaltspapiere in der Schweiz verbleiben und ein Leben im 
Schatten der Illegalität führen. Ein solches Leben birgt Gefahren. 
Die Betroffenen sind kaum in der Lage, ihre Grundbedürfnisse zu 
befriedigen. Für die Kantone und Gemeinden, welche die betroffenen 
Menschen im Rahmen des Rechts auf Nothilfe unterstützen müssen, 
stellt der Paradigmawechsel im Asylwesen eine neue humanitäre 
Herausforderung dar. Bisher bestehen keinerlei Erfahrungswerte, 
Normen und Richtlinien, auf die sich die Kantone bei der Umsetzung 
des Rechts auf Nothilfe abstützen könnten.
Das SRK sieht sich als Anwalt für Menschen in Not und engagiert sich 
für die Anliegen jener Menschen, deren Leben, Würde und Gesundheit 
gefährdet sind. Vor diesem Hintergrund und gestützt auf die 
langjährigen praktischen Erfahrungen im Umgang mit Asyl Suchenden 
hat das Departement Migration Vorschläge zur Ausgestaltung und 
Modelle zur Umsetzung der staatlichen Nothilfe-Unterstützung in den 
Bereichen Obdach, Nahrung, Kleidung, Hygiene, Betreuung und 
medizinische Grundversorgung erarbeitet. Der Bericht soll den 
kantonalen bzw. kommunalen Behörden bei der Planung und Umsetzung 
von Unterstützungsmassnahmen eine erste Orientierung und 
Hilfestellung bieten. So schlägt das SRK zum Beispiel die 
Einrichtung eines medizinischen Dienstes für die Betroffenen vor. 
Auf diese Weise sollen verhindert werden, dass ihnen in 
medizinischen Notlagen aufgrund einer fehlenden Krankenversicherung 
aus Kostengründen die notwendige Behandlung verweigert wird.
Weiter unterscheidet der Bericht zwischen der Notfallhilfe und der 
Nothilfe: Die Notfallhilfe dient der kurzfristigen Unterbringung, 
Verpflegung, Betreuung und medizinischen Versorgung von Personen, 
die sich in einer Notlage befinden. Die individuell ausgerichtete 
Nothilfe dagegen dient der mittel- bis langfristigen Betreuung der 
Betroffenen.
Am 5. Januar wurde der Bericht an die Kantone versandt. Er enthält 
vier Teile:
· Ausrichtung, Zielsetzungen und Herausforderungen der staatlichen 
Nothilfe-Unterstützung für Asyl Suchende mit einem rechtskräftigen 
Nichteintretensentscheid
· Konkrete Empfehlungen zur Ausgestaltung der staatlichen Nothilfe-
Unterstützung
· Modelle aus den Bereichen Unterbringung/Unterstützung sowie der 
medizinischen Versorgung für die Umsetzung der Nothilfe-Unterstützung
· Gesetzliche Grundlagen
Interessierte Medien können den Gesamtbericht (33 Seiten) bei uns 
anfordern. Wenden Sie sich dafür bitte an unsere Mitarbeiterin Eva 
Schaufelberger (eva.schaufelberger@redcross.ch, Tel. 031 960 77 02).
Weitere Informationen:
Hugo Köppel, SRK, Leiter Abteilung Asyl, 031 960 77 00 / 079 701 11 
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Dieser Text kann über Internet abgerufen werden: www.redcross.ch

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