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Schweizerisches Rotes Kreuz / Croix-Rouge Suisse

Opinion Editorial Migration - Weltflüchtlingstag, 20. Juni 2018

Bern (ots)

Tag für Tag gibt das UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) bekannt, wie viele Menschen beim Versuch ertrunken sind, mit einem Boot über das Mittelmeer nach Europa zu gelangen. Hin und wieder rütteln einige Bilder unser Gewissen auf, doch meist löst der Verlust dieser Menschenleben nur Gleichgültigkeit aus.

In allen Ländern der Welt setzt sich die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung für Menschen in Not und Elend ein. Unabhängig davon, ob es um Opfer von Naturkatastrophen, Kriegsversehrte, Kinder mit Behinderung, pflegebedürftige Betagte oder Familien in finanzieller Not geht - wir sind da, um diese Menschen aufzunehmen, zu beschützen, medizinisch zu versorgen und ihnen beizustehen.

Es steht uns nicht zu, die Beweggründe dieser Menschen und die Migrationspolitik der Staaten zu beurteilen. Die Bewegung will die Migration weder fördern noch verhindern. Wir haben keine politische Funktion, sondern den humanitären Auftrag, besonders schutzbedürftigen Migrantinnen und Migranten zu helfen.

Denn viele Menschen, die sich gezwungen sehen, ihr Land zu verlassen, befinden sich in einer Notlage. Ungeachtet der Gründe, die sie zur Flucht bewogen haben - und unabhängig von ihrem Rechtstatus - sind sie von ihren Familien getrennt, erschöpft und verängstigt. In ihren Zufluchtsländern werden sie nicht erwartet, sondern ausgegrenzt.

«Sollen wir sie aufnehmen?» «Können wir sie aufnehmen?» «Wie sollen wir sie aufnehmen?» Überall werden diese heiklen Fragen in Diskussionen instrumentalisiert, in denen Überzeugungen und Ideologien aufeinanderprallen.

Anlässlich des Weltflüchtlingstags möchten wir Denkanstösse für den Umgang mit diesem komplexen Phänomen geben. Damit verbinden wir die Hoffnung, dass sich die Polemik legen wird und dass die Gesellschaften zusammenstehen werden.

Demokratische Staaten sind berechtigt, die Anwesenheit von Migrantinnen und Migranten in ihrem Hoheitsgebiet zu regeln und Massnahmen im Hinblick auf deren Rückkehr oder Rückführung zu treffen. Doch dabei müssen sie sich an das Völkerrecht und die Gesetzgebung des Aufnahmelandes halten, welche die Rechte und die Würde aller Menschen schützen, unabhängig von deren Rechtsstatus. Geschützt wird insbesondere das Recht, als Familie, ohne Stigmatisierung und ohne fremdenfeindliche Äusserungen zu leben.

Wir haben die Pflicht, allen Menschen unabhängig von ihrer Situation und dem späteren administrativen Verfahren eine würdige Behandlung zu gewährleisten. Dies erfordert, dass den Menschen, die internationalen Schutz benötigen, die Rechtswege wie das Resettlement oder Humanitäre Visa garantiert werden. Notwendig ist zudem ein effektiver Zugang zum Asylverfahren, wobei genügend Zeit zur Verfügung stehen muss, um die oft komplexen Umstände innerhalb angemessener Frist zu untersuchen. Wichtig ist auch entschlossenes Handeln, um die Einhaltung des Non-Refoulement-Prinzips zu garantieren, wenn ernsthafte Gründe zur Annahme bestehen, dass bei einer Person eine Verletzung grundlegender Menschenrechte vorliegen könnte. Neben dem Recht auf Familienleben - vor allem für unbegleitete Minderjährige - muss der Zugang zur sozialen, medizinischen und psychosozialen Grundversorgung, zu humanitärer Unterstützung sowie zu einer angemessenen Unterkunft gewährleistet werden, welche die Rechte und die Würde der Betroffenen wahrt. Schliesslich ist sicherzustellen, dass die Inhaftierung von Migrantinnen und Migranten, die ein seelisches Trauma auslösen kann, nur als letztes Mittel zur Anwendung gelangt. Insbesondere sollten sich die Staaten verpflichten, der Inhaftierung von Kindern aus migrationsbedingten Gründen ein Ende zu setzen.

Auf eine menschenwürdige Behandlung und einen korrekten Verwaltungsentscheid muss eine wirksame Integration folgen. Voraussetzung dafür ist ein angemessenes Gleichgewicht von Rechten und Pflichten. Dazu gehören das Recht auf Bildung, auf Arbeit, auf eine menschenwürdige Unterkunft und auf die Inanspruchnahme von sozialmedizinischen Leistungen sowie die Pflicht, die Sprache des Gastlandes zu erlernen und sich an dessen Gesetze und Gepflogenheiten zu halten. In diesem Zusammenhang begrüssen wir die «Integrationsagenda Schweiz», die Bund und Kantone im Frühjahr 2018 verabschiedet haben. Diese Initiative verfolgt das Ziel, vorläufig aufgenommene Personen und Flüchtlinge rascher in die Arbeitswelt und in die Gesellschaft zu integrieren und dadurch ihre Abhängigkeit von der Sozialhilfe zu verringern.

Damit diese Integration gelingen kann, muss die gesamte Gesellschaft einen Beitrag leisten. Behörden, Fachpersonen und ausgebildeten Freiwilligen kommt bei der Integration zwar eine wichtige Rolle zu, doch es müssen sich alle Bürgerinnen und Bürger daran beteiligen können. Nur mit gemeinsamen, solidarischen Anstrengungen wird es gelingen, Ängste abzubauen, Vertrauensverhältnisse aufzubauen, das gegenseitige Verständnis zu fördern, die Standpunkte einander anzunähern und den Beitrag zu Wirtschaft und Gesellschaft zu nutzen, den diese Menschen leisten können. Deren Unterschiedlichkeit ist für uns kein Nachteil, sondern vielmehr eine Bereicherung. Über seine Kantonalverbände und Rettungsorganisationen bietet das Schweizerische Rote Kreuz eine Vielzahl von Aktivitäten, um die Integration von Migrantinnen und Migranten zu fördern.

Schliesslich müssen wir uns bewusst werden, dass die Migration keine vorübergehende, auf Europa beschränkte Krise, sondern ein anhaltendes, weltweites Phänomen ist. Ob sie freiwillig erfolgt oder nicht: Zumeist ist die Migration auf eine Mischung von freien Entscheidungen und äusseren Zwängen wie Armut, Benachteiligung, Umweltzerstörung, bewaffnete Konflikte und jegliche anderen Gewaltsituationen zurückzuführen. Europa kommt bei der Koordination der Migrationspolitik der verschiedenen Länder eine zentrale Rolle zu. Zugleich müssen wir auf globaler Ebene unsere Kreativität als Gesellschaft unter Beweis stellen und uns unermüdlich für die Achtung der Menschenwürde und die Wahrung des Völkerrechts, einschliesslich des humanitären Völkerrechts, einsetzen.

Anlässlich des Weltflüchtlingstags appellieren wir an Ihr Gewissen und rufen zu einer nachhaltigen und verantwortungsbewussten Migrationspolitik auf.

Schweizerisches Rotes Kreuz, Annemarie Huber-Hotz, Präsidentin Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften, Elhadj As Sy, Generalsekretär

Kontakt:

SRK: Sabine Zeilinger, Leiterin Kommunikation, 058 400 44 10 / 079
337 53 93 / sabine.zeilinger@redcross.ch

IFRC: Matthew Cochrane, Manager, Media and Advocacy/Spokesperson, 022
730 43 73 / 079 251 80 39 / matthew.cochrane@ifrc.org

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