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Alpentransitbörse: Nun soll der Bundesrat endlich handeln

Altdorf (ots)

Die Alpen-Initiative freut sich, dass die vom
ASTRA 
im Auftrag gegebene Studie von Ecoplan, RappTrans und Kurt Moll nun 
aufzeigt, dass die von ihr vorgeschlagene Alpentransitbörse 
praxistauglich ist.
Bereits vor zwei Jahren kam eine grundsätzliche 
Machbarkeitsstudie 
zum Schluss, dass "die Alpentransitbörse ein realisierbares, 
effizientes und effektives Instrument der Verkehrspolitik ist. Als 
marktwirtschaftliches Instrument setzt sie Anreize zur optimalen 
Nutzung der Infrastrukturen, generiert wertvolle Informationen und 
sorgt dafür, dass die angestrebten Ziele kostengünstig erreicht 
werden."
Die Alpentransitbörse ist gemäss der neuen Studie mit den 
verkehrsrechtlichen Grundsätzen des Landverkehrsabkommens 
vereinbar. 
Ein Problem ergibt sich nur aus der vom Departement vorgesehenen 
entgeltlichen Erstzuteilung der Alpentransiteinheiten. Werden die 
Alpentransiteinheiten aber - wie von der Alpen- Initiative 
vorgeschlagen - unentgeltlich und diskriminierungsfrei als Bonus 
für 
die Benützung der Schiene verteilt, kann die Alpentransitbörse ohne 
Änderung des Landverkehrsabkommens eingeführt werden. Diese 
Möglichkeit wird von der Studie leider nicht ernsthaft abgeklärt.
Die Alpen-Initiative bestreitet, dass für die Einführung der 
Alpentransitbörse ein Gesetz nötig ist. Wenn der politische Wille 
vorhanden ist, ist die Realisierung auf dem Verordnungsweg möglich, 
da eine direkt auf die Verfassung gestützte Verordnung des 
Bundesrates einem Gesetz gleichwertig ist und somit das 
Legalitätsprinzip eingehalten wird. Gemäss Ansicht von Prof. 
Heribert Rausch, Zürich, gilt der Grundsatz, „dass das zur 
gesetzgeberischen Umsetzung eines Verfassungsauftrages zuständige 
Organ – hier: der Bundesrat – jedes sachlich und rechtlich 
geeignete 
sowie verhältnismässige Instrument einführen kann“. Nach Meinung 
von 
Jurist und Alt–Ständerat Sergio Salvioni (FDP-TI) stellt die 
Delegierung der Kompetenz für die Ergreifung von 
Verlagerungsmassnahmen an den Bundesrat gemäss Alpenschutzartikel 
einen zwingenden Auftrag an die Exekutive dar: „Falls der Bundesrat 
sich dieser Verpflichtung entzieht, verletzt er damit schwerwiegend 
den ihm erteilten Auftrag.“ Für den Verordnungsweg plädierte im 
übrigen bereits Prof. Paul Richli in einem Gutachten zuhanden des 
EVED im Jahr 1993.
Wenn die Studie die Rechtstaatlichkeit so hoch gewichtet, so 
sollte 
sie auch abklären, ob es rechtlich zulässig ist, die Umsetzung 
eines 
Verfassungsartikels entgegen dessen klarem Wortlaut um fünf Jahre 
(durch das Parlament im Verkehrsverlagerungsgesetz) bzw. weitere 
mindestens 10 Jahre (Absicht des UVEK im Entwurf zum 
Güterverkehrsverlagerungsgesetz) ohne Verfassungsänderung 
hinauszuschieben.
Für Rückfragen:
Nationalrat Fabio Pedrina, Präsident, 079 – 249 29 42
Alf Arnold, Geschäftsführer, 079 – 711 57 13
Alpen-Initiative
Für Rückfragen:
Alf Arnold
Telefon +41/41/870'97'81 
oder +41/79/711'57'13
Weiter Infos: www.alpeninitiative.ch

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