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LSVA-Urteil des Bundesgerichts: Jetzt kann Gewichtserhöhung endlich ausgeglichen werden

Altdorf (ots)

Die Alpen-Initiative freut sich über den Entscheid
des Bundesgerichts. Es zeigt sich, dass die Berechnungen der externen
Kosten durch die Bundesverwaltung offenbar nicht so falsch waren, wie
dies die ASTAG behauptet hat. Vor allem die Klimakosten werden in 
Zukunft wohl noch höher beurteilt werden müssen. Wir erinnern auch 
daran, dass die LSVA-Tarife bisher faktisch immer 0,15 bis 0,17 
Rappen (Durchschnitt) tiefer waren als nominal in der Verordnung 
angegeben. Die Tarifberechnungen beruhen nämlich auf Daten über die 
Zusammensetzung der Fahrzeugflotte, die zum Zeitpunkt der Erhebung 
immer schon überholt waren.
Nach dem Urteil  des obersten Gerichts kann die ursprünglich auf 
den 1. Januar 2008 vorgesehene LSVA-Erhöhung jetzt endlich greifen 
und den Konkurrenzvorteil, den das Strassentransportgewerbe mit der 
Erhöhung der Gewichtslimite auf 40 Tonnen bereits 2005 erhalten hat, 
einigermassen ausgleichen. Für die Verlagerung des alpenquerenden 
Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene genügt die Erhöhung der
LSVA allerdings nicht. Um das vom Volk gesetzte Ziel zu erreichen, 
ist so schnell wie möglich eine Alpentransitbörse einzuführen.
Mit der Erhöhung des LSVA-Tarifs fliesst auch dem FinöV-Fonds 
wieder etwas mehr Geld zu, auch wenn damit allein die Finanzprobleme 
der SBB nicht gelöst werden können. Dafür sind weitere 
Finanzierungsquellen zu erschliessen.
Der Bundesrat hat im vergangenen Dezember beschlossen, bei einem 
allfälligen Entscheid des Bundesgerichts zu seinen Gunsten auf den 
Nachbezug der Erhöhung 2008 zu verzichten. Wir fordern den Bundesrat 
auf, angesichts der kürzlich bekannt gewordenen Finanzierungsprobleme
der Eisenbahn auf diesen Entscheid zurückzukommen.
Altdorf, 20. April 2010

Kontakt:

Für Rückfragen:

Alf Arnold, Geschäftsführer: 041 870 97 85 oder 079 711 57 13
Elena Strozzi: 026 422 26 42 oder 079 555 33 79

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