Beobachter: Autoleasing - Mit Vollgas in die Schuldenfalle
Zürich (ots)
Seit vier Jahren gilt das neue Konsumkreditgesetz, das Konsumenten vor Überschuldung schützen soll. Doch laut dem "Beobachter" schnappt die Schuldenfalle heute schneller zu als unter dem alten Recht.
Rund 500 000 geleaste Autos fahren auf den Schweizer Strassen herum. Und jeder zweite Neuwagen gehört nicht dem Lenker, sondern der Bank. Seit Anfang 2003 sind Leasingverträge im Konsumkreditgesetz (KKG) geregelt. Kernstück des neuen Gesetzes ist die Kreditfähigkeitsprüfung: Sie soll zeigen, ob sich ein Lenker die Raten für den gewünschten Wagen überhaupt leisten kann. Doch vier Jahre nach der Einführung ist die Bilanz ernüchternd, wie die Zeitschrift "Beobachter" in ihrer neusten Ausgabe schreibt: Erfahrungen von Schuldenfachleuten und des "Beobachter"-Beratungszentrums zeigen, dass bei dieser Kreditfähigkeitsprüfung regelmässig geschlampt wird. Einen guten Abschluss vor Augen, drücken Garagisten häufig beide Augen zu, statt einen Antrag abzulehnen oder dem Kunden einen günstigeren Wagen anzubieten.
Nach dem neuen Gesetz darf der Leasinggeber rückwirkend die Raten erhöhen, wenn der Kunde frühzeitig aus dem Vertrag aussteigen will. Kaum ein Kunde weiss jedoch beim Vertragsschluss, wie teuer ihn ein vorzeitiger Ausstieg tatsächlich zu stehen kommt. Darüber hinaus sind die so genannten Restwerttabellen, nach denen die Raten bei einem vorzeitigen Ausstieg neu berechnet werden, meistens nicht nach wirtschaftlichen Grundsätzen zusammengestellt. Das führt zur paradoxen Situation, dass ab einer gewissen Laufzeit ein Ausstieg teurer kommt, als wenn der Lenker den Wagen bis zum Vertragsende behalten würde. Besonders stossend: Leasingnehmer, welche die Raten für einen geleasten Wagen etwa wegen Erwerbsunfähigkeit oder Familienzuwachs nicht mehr zahlen können, vermögen sich einen vorzeitigen Ausstieg erst recht nicht zu leisten.
Neben diesen Punkten enthalten viele Verträge weitere Fehler. Das Gesetz sieht bei mangelhaften Verträgen zwar harte Sanktionen vor. Doch nur wenige Konsumentinnen und Konsumenten wehren sich, weil sie weder die komplizierten Verträgen noch ihre gesetzlichen Rechte verstehen und kennen.
Beobachter-Aktion
Expertinnen und Experten des Beobachter-Beratungszentrums prüfen zusammen mit spezialisierten Anwälten Leasingverträge. Die Prüfung der Vertragsunterlagen ist kostenlos und steht ausschliesslich Beobachter-Abonnentinnen und -Abonnenten offen. Die Aktion findet am 25. Oktober zwischen 9 und 18 Uhr im Restaurant Marché in der Autobahnraststätte Würenlos AG statt. Pressevertreterinnen und -Vertreter sind herzlich eingeladen.
Kontakt:
Beobachter-Beratungszentrum
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