Eidg. Büro f. Konsumentenfragen
15. März 2002: Weltweiter Tag der Konsumentenrechte
Bern (ots)
Der Konsument hat Rechte. Der 15. März, der «weltweite Tag der Konsumentenrechte», bietet Gelegenheit, die Öffentlichkeit für die politischen Projekte zugunsten der Konsumenten sowie die aktuelle Thematik Produktessicherheit zu sensibilisieren.
Der weltweite Tag der Konsumentenrechte erinnert hat die vier Grundrechte der Konsumenten:
- das Recht auf Sicherheit - das Recht auf Auswahl - das Recht auf Information - das Recht auf Anhörung.
Im Verlauf der Jahre fügte Consumer International (die internationale Organisation der Verbraucherverbände) vier weitere Rechte hinzu: - das Recht auf eine gesunde Umgebung - das Recht auf Konsumerziehung - das Beschwerderecht - das Recht auf Qualität bei den Basisgütern.
Beim Wort «Konsument/Konsumentin» denkt man unweigerlich an eine Person, die im Supermarkt ihren Einkaufwagen füllt oder ihre Einkäufe in einem Geschäft tätigt. Dies ist nur die eine Seite. Wir sind alles Konsumenten und unsere Lebensweise wird vom Konsum bestimmt, denn der Konsum ist in vielen Belangen des täglichen Lebens präsent. Als Empfänger der Waren und der Dienstleistung sind Konsumenten aktive Wirtschaftsteilnehmer.
Der Staat hat hier Massnahmen ergriffen, um den Konsumenten einen hohen Gesundheits- und Sicherheitsstandard zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere für die Transparenz: so sind die Hersteller und Verteiler verpflichtet, Herkunft, Produktionsmethoden sowie Risiken des Produktes anzugeben. Die getroffenen Massnahmen sehen auch eine aktivere Beaufsichtigung des Marktes vor. In Bezug auf die allgemeine Sicherheit von Waren und Dienstleistungen prüft der Bundesrat gegenwärtig eine Ausweitung der Zusammenarbeit und der Information. Im Mittelpunkt stehen dabei die Interessen der Konsumenten, damit das Vertrauen gestärkt werden kann.
Kontakt:
Monique Pichonnaz Oggier
Leiterin Eidgenössisches Büro für Konsumentenfragen
Tel. +41/31/322'20'46
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