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Bayer (Schweiz) AG

Urteil im Produktehaftpflichtverfahren von Céline Pfleger rechtskräftig
Bayer verzichtet auf jegliche Forderungen gegenüber Céline Pfleger

Zürich (ots)

Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Familie Pfleger und der Intras Versicherungen gegen die Bayer (Schweiz) AG abgewiesen. Damit ist das Urteil rechtskräftig, und das Bundesgericht bestätigt, dass in diesem Fall keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.

Die Urteile von Bezirks- und Obergericht sind sehr eindeutig und klar ausgefallen und werden nun auch durch das Bundesgericht bestätigt. Das jetzt rechtskräftige und umfassend begründete Urteil hält fest, dass in diesem Fall keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.

Nachdem das Urteil rechtskräftig ist, hat die Bayer (Schweiz) AG entschieden, in diesem speziellen Einzelfall auf jegliche Forderungen gegenüber Céline Pfleger zu verzichten.

Dies betrifft namentlich die Bayer im Verfahren von den verschiedenen Instanzen zugesprochenen Prozesskostenentschädigungen, für die die Familie Pfleger haftet. Dazu gehört die Prozesskostenentschädigung über 120'000 Franken, die das Bezirksgericht Zürich festgelegt hatte. Für die Prozesskostenentschädigungen, die das Obergericht Bayer zugesprochen hat, haften die Intras Versicherungen und Céline Pfleger gemeinsam. Vor diesem Hintergrund verzichtet Bayer proaktiv auf den Anteil der Prozesskostenentschädigung, für den Céline Pfleger haftet.

Bayer tut dies in der festen Überzeugung, dass mit diesem Vorgehen auch die Intras Versicherungen keine Geldforderungen an Céline Pfleger stellen werden.

Auf die vom Bundesgericht zugesprochene Prozesskostenentschädigung gegen die Intras Versicherungen wird Bayer nicht verzichten.

Über Bayer HealthCare

Die Bayer AG ist ein weltweit tätiges, forschungsbasiertes und wachstumsorientiertes Unternehmen mit Kernkompetenzen auf den Gebieten Gesundheit, Agrarwirtschaft und hochwertige Materialien. Mit einem Umsatz von rund 18.9 Mrd. Euro (2013) gehört Bayer HealthCare, ein Teilkonzern der Bayer AG, zu den weltweit führenden innovativen Unternehmen in der Gesundheitsversorgung mit Arzneimitteln und medizinischen Produkten. Das Unternehmen mit Sitz in Leverkusen bündelt die Aktivitäten der Divisionen Animal Health, Consumer Care, Medical Care sowie Pharmaceuticals. Ziel von Bayer HealthCare ist es, Produkte zu erforschen, zu entwickeln, zu produzieren und zu vertreiben, um die Gesundheit von Mensch und Tier weltweit zu verbessern. Bei Bayer HealthCare arbeiten weltweit 56'000 (Stand: 31.12.2013) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in mehr als 100 Ländern. Mehr Informationen unter www.healthcare.bayer.de.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Presseinformation enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung des Bayer-Konzerns beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Performance der Gesellschaft wesentlich von den hier gegebenen Einschätzungen abweichen. Diese Faktoren schließen diejenigen ein, die wir in Berichten an die Frankfurter Wertpapierbörse sowie die amerikanische Wertpapieraufsichtsbehörde (SEC) - inkl. Form 20-F - beschrieben haben. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

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Die vorliegende Medieninformation wurde von Bayer (Schweiz) AG verfasst, um Journalistinnen und Journalisten über Neuigkeiten zu den beschriebenen Krankheiten und/oder deren Behandlungsoptionen zu informieren. Die in ihr enthaltenen Informationen sind ausschliesslich für Medienschaffende bestimmt. Zu den in dieser Medienmitteilung erwähnten Produkten kann die ausführliche und von der Behörde genehmigte Fach- und/oder Publikumsinformation öffentlich im Internet auf www.swissmedicinfo.ch eingesehen werden. Darin sind die positiven wie auch negativen Aspekte der erwähnten Produkte nachzulesen. Bayer (Schweiz) AG weist ausdrücklich darauf hin, dass nebst den in dieser Medieninformation beschriebenen Therapieoptionen noch weitere medikamentöse und/oder nicht medikamentöse Behandlungen bestehen können.

Die Medienmitteilung soll den Medienschaffenden dazu dienen, die erwähnten Neuigkeiten/Sachverhalte redaktionell aufzubereiten. Bayer (Schweiz) AG weist die Journalistinnen und Journalisten ausdrücklich auf die werberechtlichen Bestimmungen der Heilmittelgesetzgebung hin (Art.31 und 32 des Heilmittelgesetzes, SR 812.21 und der Arzneimittel-Werbeverordnung, SR 812.212.5), insbesondere auf das Verbot der Publikumswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel.

Kontakt:

Bayer (Schweiz) AG
Medienstelle
presse@bayer.ch

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