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Falschinformationen des Bundesrates: Der SGB fordert Korrektur

Bern (ots)

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat heute
den Bundesrat in einem Brief aufgefordert, seine Falschinformationen
über das Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) zu korrigieren. In Ihren
Erläuterungen zur Abstimmung über das Elektrizitätsmarktgesetz
behauptet die Landesregierung, die Liberalisierung des Strommarktes
sei bereits in Gang und würde sich auch trotz einer allfälligen
Ablehnung des EMG durch das Volk fortsetzen. Diese Behauptung ist
unzutreffend und stellt eine grobe Verzerrung des Inhaltes dar, über
den abgestimmt wird.
Der SGB verweist in diesem Zusammenhang auf einen Entscheid des
Bundesgerichtes, das an die Adresse einer Kantonsregierung klar
festgehalten hat: Ein "Abstimmungsergebnis kann namentlich durch eine
unerlaubte Beeinflussung der Willensbildung der Stimmbürger
verfälscht werden. Das ist etwa der Fall, wenn die Behörde, die zu
einer Sachabstimmung amtliche Erläuterungen verfasst, ihre Pflicht zu
objektiver Information verletzt und über den Zweck und die Tragweite
der Vorlage falsch orientiert." Das trifft zweifellos auf die
Abstimmungserläuterungen des Bundesrates zu.
In einem ausführlichen Begleittext zum Brief an den Bundesrat
wiederlegt der SGB mit juristischen, ökonomischen und
demokratiepolitischen Argumenten die Behauptung der Landesregierung,
die Liberalisierung des Strommarktes komme auch ohne EMG. Der Brief
an den Bundesrat wie der Begleittext sind im Internet unter
www.sgb.ch/home.htm zu finden.
Der SGB ist explizit der Auffassung, dass es keine
Stromliberalisierung gibt, wenn das Volk Nein zum EMG sagt. Dann
bleibt das heutige, sichere System der öffentlichen Stromversorgung
mit den günstigen und stabilen Preisen bestehen. Denn in der
Demokratie hat das Volk das letzte Wort. Das muss auch der Bundesrat
zur Kenntnis nehmen.

Kontakt:

Serge Gaillard
Mobile +41/79/353'11'06

Pietro Cavadini
Mobile +41/79/353'01'56
[ 009 ]

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