Agroscope Liebefeld-Posieux (ALP)
Futtermittel: Keine Spuren verbotener tierischer Komponenten
Posieux (ots)
Im vergangenen Jahr hat die amtliche Futtermittelkontrolle von Agroscope Liebefeld-Posieux (ALP), der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Nutztiere und Milchwirtschaft, 1762 Proben entnommen und untersucht. Dabei konnten keine verbotenen tierischen Komponenten nachgewiesen werden.
Die Forschungsanstalt hat im vergangenen Jahr im Rahmen der amtlichen Futtermittelkontrolle 1'762 Proben entnommen und untersucht, das heisst 10 Proben weniger als im Vorjahr. Es gab gegenüber 2003 zwei Prozent mehr Proben (59 %), die nicht beanstandet werden mussten. Die Proben mit leichten Fehlern (unvollständige Beschriftung der Etiketten, geringe Abweichungen der deklarierten Gehalte) haben abgenommen (29 % 2004; 34 % 2003). Hingegen haben die für den Futtermittelhersteller kostenpflichtigen Beanstandungen leicht zugenommen (12% 2004; 8,5% 2003). In drei Fällen musste eine Strafanzeige eingereicht werden (2003: 2).
Von den 1'762 gezogenen Proben wurden 228 auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO) untersucht. Zudem hat ALP von der Zollbehörde 61 Proben zur Kontrolle erhalten. Bei zwei Ausgangsprodukten überstieg der GVO-Anteil die Deklarationsgrenze von 3 %, respektive 2 % bei fünf Mischfuttermitteln, davon waren 4 Heimtierfuttermittel (2003 kein einziger Fall). Die fünf Mischfuttermittelproben waren nicht als GVO-Futtermittel deklariert.
Zusammenarbeit mit der BSE-Einheit des Bundes Von den 1'695 im letzten Jahr entnommenen Futtermittelproben für Nutztiere hat die Forschungsanstalt 1'398 auf Verunreinigungen mit tierischen Komponenten untersucht. Keine einzige Probe wies Spuren verbotener tierischer Komponenten auf (2003: 4 Fälle). Das am 1. Januar 2001 im Rahmen der BSE-Bekämpfung in Kraft getretene Verbot, in Futtermitteln für Nutztiere keine tierischen Mehle zu verwenden, scheint Früchte zu tragen. Eine Zusammenstellung der erhobenen mikroskopischen Untersuchungen seit 1991 befindet sich auf der Homepage unter: http://www.alp.admin.ch/de/fuetterung/kontrolle.php
Futtermittel für Heimtiere Seit dem 1. Januar 2003 gilt die Futtermittel-Verordnung auch für Futtermittel für Heimtiere. Nach einer Übergangszeit hat die Forschungsanstalt im Laufe des vergangenen Sommers die amtliche Kontrolle bei den Herstellern und Wiederverkäufern von Heimtierfuttermitteln aufgenommen.
Der Text dieser Medienmitteilung wird auf die Homepage von ALP aufgenommen: www.alp.admin.ch ® Medienmitteilungen.
Weitere Auskünfte:
Claude Chaubert Agroscope Liebefeld-Posieux Eidgenössische Forschungsanstalt für Nutztiere und Milchwirtschaft (ALP) Tel. 026 407 72 43 e-mail: claude.chaubert@alp.admin.ch