Übergangsbestimmungen StromVV: Der VSE befürchtet Schwierigkeiten für kleinere EVU
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Aarau (ots)
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Mit der Revision der Stromversorgungsverordnung hat der Bundesrat die Rechtsgrundlage für die Dämpfung der systembedingten Strompreiserhöhungen geschaffen. Die Notwendigkeit dieser Revision ist unbestritten und die Elektrizitätsbranche war in die Vorbereitungen aktiv einbezogen. Die Vorbereitung wurde von der Elektrizitätsbranche aktiv begleitet. Der VSE nimmt jedoch vom Ausmass der Revision mit Befremden zur Kenntnis.
Die Anpassungen der Stromversorgungsverordnung zur Senkung der Netznutzungspreise und der Systemdienstleistungen ist grundsätzlich nicht bestritten. Die Branche hat bei der Erarbeitung Vorschläge eingebracht und kurzfristig umsetzbare Ansätze zur Dämpfung der Strompreise aufgezeigt. Über die Form und das Ausmass der Revision ist sie nun jedoch befremdet.
Die verordnete Senkung der Netzbewertung über die lineare Reduktion des kalkulatorischen Zinssatzes bestraft diejenigen EVU, die Aufwertungen nur teilweise vornahmen. Der generelle Malus von 20% für die synthetisch berechnete Bewertung der Netze betrifft sämtliche Netzbetreiber, auch jene, die gar keine Möglichkeiten hatten, auf effektive Werte zurückzugreifen. Sehr viele, vor allem kleinere EVU werden Schwierigkeiten haben, ihren Netzbetrieb und die nötigen Investitionen zu finanzieren. Die ElCom ist nun gefordert, im Rahmen ihrer gesetzlichen Kompetenzen die Ungleichbehandlung zu korrigieren.
Gemäss der Revision sollen die Preise 2008 neu auch für das erste Quartal 2009 gelten. Der VSE befürchtet zusätzliche Rechtsunsicherheit wegen dieser Massnahme. Es kann nicht erwartet werden, dass Unternehmen, die ihre Prozesse und Preise auf den 1. Januar 2009 beschlossen und umgestellt haben, diese innert weniger Wochen rückgängig machen können. Die Branche wird die neue Ausgangslage umgehend prüfen. Es ist nicht auszuschliessen, dass die Revision von einzelnen Unternehmen angefochten wird. Die massive Reduktion der Systemdienstleistungen auf 0,4 Rp./kWh gefährdet letztlich Investitionen in Regelkraftwerke.
Die beschlossene Liberalisierung des Strommarkts, die von der Branche Investitionen von mehreren 100 Millionen Franken erforderte, soll nun umgesetzt und erste Erfahrungen müssen gesammelt werden. Auf weitere Änderungen der Verordnung oder des Gesetzes soll verzichtet werden.
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Dorothea Tiefenauer
Bereichsleiterin Kommunikation VSE
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