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Übergangsbestimmungen StromVV: Der VSE befürchtet Schwierigkeiten für kleinere EVU

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Aarau (ots)

- Hinweis: Diese Medienmitteilung kann kostenlos im pdf-Format
     unter http://www.presseportal.ch/de/pm/100003757 
     heruntergeladen werden -
Mit der Revision der Stromversorgungsverordnung hat
der Bundesrat die Rechtsgrundlage für die Dämpfung der
systembedingten Strompreiserhöhungen geschaffen. Die Notwendigkeit
dieser Revision ist unbestritten und die Elektrizitätsbranche war in
die Vorbereitungen aktiv einbezogen. Die Vorbereitung wurde von der
Elektrizitätsbranche aktiv begleitet. Der VSE nimmt jedoch vom
Ausmass der Revision mit Befremden zur Kenntnis.
Die Anpassungen der Stromversorgungsverordnung zur Senkung der
Netznutzungspreise und der Systemdienstleistungen ist grundsätzlich
nicht bestritten. Die Branche hat bei der Erarbeitung Vorschläge
eingebracht und kurzfristig umsetzbare Ansätze zur Dämpfung der
Strompreise aufgezeigt. Über die Form und das Ausmass der Revision
ist sie nun jedoch befremdet.
Die verordnete Senkung der Netzbewertung über die lineare
Reduktion des kalkulatorischen Zinssatzes bestraft diejenigen EVU,
die Aufwertungen nur teilweise vornahmen. Der generelle Malus von 20%
für die synthetisch berechnete Bewertung der Netze betrifft sämtliche
Netzbetreiber, auch jene, die gar keine Möglichkeiten hatten, auf
effektive Werte zurückzugreifen. Sehr viele, vor allem kleinere EVU
werden Schwierigkeiten haben, ihren Netzbetrieb und die nötigen
Investitionen zu finanzieren. Die ElCom ist nun gefordert, im Rahmen
ihrer gesetzlichen Kompetenzen die Ungleichbehandlung zu korrigieren.
Gemäss der Revision sollen die Preise 2008 neu auch für das erste
Quartal 2009 gelten. Der VSE befürchtet zusätzliche
Rechtsunsicherheit wegen dieser Massnahme. Es kann nicht erwartet
werden, dass Unternehmen, die ihre Prozesse und Preise auf den 1.
Januar 2009 beschlossen und umgestellt haben, diese innert weniger
Wochen rückgängig machen können. Die Branche wird die neue
Ausgangslage umgehend prüfen. Es ist nicht auszuschliessen, dass die
Revision von einzelnen Unternehmen angefochten wird. Die massive
Reduktion der Systemdienstleistungen auf 0,4 Rp./kWh gefährdet
letztlich Investitionen in Regelkraftwerke.
Die beschlossene Liberalisierung des Strommarkts, die von der
Branche Investitionen von mehreren 100 Millionen Franken erforderte,
soll nun umgesetzt und erste Erfahrungen müssen gesammelt werden. Auf
weitere Änderungen der Verordnung oder des Gesetzes soll verzichtet
werden.

Kontakt:

Dorothea Tiefenauer
Bereichsleiterin Kommunikation VSE
Tel.: +41/62/825'25'24
Mobile: +41/79/642'11'41
E-Mail: dorothea.tiefenauer@strom.ch
Internet: www.strom.ch

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