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hotelleriesuisse sagt ja zum Bundesgesetz über den kantonalen Spitalkostenbeitrag für Zusatzversicherte und zum Bundesbeschluss über die Änderung der Volksrechte

Bern (ots)

hotelleriesuisse befürwortet das Bundesgesetz über
den kantonalen Spitalkostenbeitrag für Zusatzversicherte sowie den
Bundesbeschluss über die Änderung der Volksrechte. Diese Empfehlungen
an ihre Mitglieder fasste die Spitze des führenden Arbeitgeber-
verbandes der Hotellerie an ihrer Sitzung vom 19. Dezember 2002.
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung garantiert die
notwendigen Leistungen für den Spitalaufenthalt von Patienten. Die
Kosten werden aber nicht von der Versicherung allein getragen, die
Behandlungen in den allgemeinen Abteilungen werden von den Kantonen
mitfinanziert.
Das eidgenössische Versicherungsgericht hat nun klargestellt, dass
bei obligatorisch versicherten Behandlungen der Kanton auch einen
Beitrag an die Zusatzversicherungen (Privat oder Halbprivat) zu
leisten hat. Die Umsetzung dieses Gerichtsurteils hat für die Kantone
erhebliche Mehrkosten zur Folge. Würde es sofort umgesetzt, beliefen
sich die Kosten auf 700 Millionen Schweizer Franken. Mit einem
dringlichen Bundesgesetz wird nun eine Übergangsregelung geschaffen,
wonach die Kantone erst im Jahre 2004 die vollen Kosten zu tragen
haben. Der erreichte Kompromiss nimmt ausreichend Rücksicht auf die
finanzielle Situation der Kantone und hat die Verbandsleitung von
hotelleriesuisse bewogen, an ihrer Sitzung vom 19. Dezember 2002 die
Ja-Parole zu dieser Vorlage herauszugeben.
Die direkt demokratischen Institutionen des Referendums und der
Initiative, wie wir sie in der Schweiz kennen, sind einzigartig. Die
vorgesehene Gesetzesrevision hat zum Ziel, diese Volksrechte zu
stärken. Die Reform umfasst vor allem zwei Neuerungen: Mit der
allgemeinen Volksinitiative können 100'000 Schweizer nicht nur eine
Verfassungsänderung sondern auch eine Gesetzesänderung beantragen. Es
liegt danach beim Parlament, die Vorschläge sachgerecht umzusetzen.
Die zweite Neuerung bringt eine Ausdehnung des fakultativen
Staatsvertragsreferendums. In Zukunft kann gegen alle Staatsverträge,
die wichtige rechtssetzende Bedingungen beinhalten, das Referendum
ergriffen werden.
Staatsverträge haben in der Vergangenheit deutlich an Bedeutung
zugenommen. Die Stimmberechtigten konnten sich aber bis anhin zu
internationalem Recht nicht im selben Masse äussern wie zum
Landesrecht, obwohl sie dadurch ebenso betroffen waren. Durch die
vorgeschlagene Revision wird die Schweizer Aussenpolitik demokratisch
stärker verankert. Analog zur Mehrheit des Parlaments hält die
Verbandsleitung von hotelleriesuisse den zur Abstimmung gelangenden
Bundesbeschluss für eine massvolle Vorlage, bei der alle Volksrechte
erhalten bleiben bzw. gezielt verstärkt werden. Der führende
Arbeitgeberverband der Schweizer Hotellerie hat deshalb an seiner
Sitzung vom 19. Dezember 2002 beschlossen, seinen Mitgliedern eine
Annahme der Vorlage zu empfehlen.

Kontakt:

hotelleriesuisse
Isabel Garcia
Leiterin Kommunikation
Tel. +41/31/370'42'86
Mobile: +41/79/652'85'19

Thomas Jaisli
Leiter Rechtsberatung
Tel. +41/31/370'43'37

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