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pharmaSuisse: Apotheken-Tarifvertrag - Patientensicherheit im Vordergrund

Bern-Liebeld (ots)

Der Tarifvertrag ist ausschliesslich für
hochwirksame Medikamente gültig, die vom Arzt verschrieben werden
müssen und welche die Krankenversicherung rückvergütet* (Liste A und
B). Das gesamte übrige Sortiment der Apotheke inklusive aller
Produkte in der Selbstmedikation sind vollständig ausgenommen. Bei
diesen Produkten beziehen Sie die bewährte und zuverlässige Beratung
nach wie vor gratis.
Zur Information:
Welchen Nutzen hat der Patient von diesem Vertrag?
Der Vertrag stellt sicher, dass für die Sicherheit des Patienten
optimal gesorgt ist und dass die Versicherungskosten nicht steigen.
Die Medikamentenkosten müssen in LOA-Apotheken nicht vom Patienten
vorbezahlt werden.  Das Einkommen des Apothekers ist seit 5 Jahren
eingefroren.
Welchen Nutzen hat der Konsument oder Prämienzahler von diesem
Vertrag?
Der Vertrag korrigiert falsche Marktanreize, die zu hohen Preise
und steigende Mengen führen. Apotheker, die beim Vertrag mitmachen,
sagen Ja zu einem kostenbewussten Gesundheitswesen. Profitieren kann
jeder, denn der Vertrag hat bewirkt, dass das Apothekereinkommen in
den letzten 5 Jahren keinen einzigen Franken zum Prämienwachstum
beigetragen hat.
Der Bezugs-Check - welche Leistungen werden damit abgegolten?
Rezeptpflichtige Medikamente sind Produkte, deren Lebensweg
lückenlos aufgezeichnet werden muss. Für den Fall eines
Medikamenten-Rückzugs oder des Bedarfs einer Zusatzinformation
infolge von Nebenwirkungen oder problematischen Wechselwirkungen
verschiedener Medikamente muss der Apotheker mit dem Patienten in
Kontakt treten können.
Der Medikamenten-Check - welche Leistungen werden damit
abgegolten?
Damit die Sicherheit des Patienten gewährleistet ist, verpflichtet
sich der Apotheker, das Arztrezept auf den Wirkstoff, die Dosierung
und die Dauer der Verabreichung zu überprüfen. Ebenfalls werden
mögliche Wechselwirkungen mit anderen eingenommenen Medikamenten
sowie die persönliche Verträglichkeit und allfällige Nebenwirkungen
abgecheckt.
Kann ich als Kunde auf den Bezugs-Check in der Apotheke
verzichten?
Nein. Bei Behandlungsfehlern mit Medikamenten haftet der
Apotheker. Er kann von seiner Verantwortung und Haftung nicht
entbunden werden. Die Leistungen des Bezugs-Checks sind Berufspflicht
und deshalb auch nicht freiwillig. Die Verrechnung der
Apothekentarife ist in jedem Fall berechtigt.
Der Arzt hat mich doch schon informiert, warum muss der Apotheker
nochmals eine Kontrolle durchführen?
Der Arzt ist zuständig für Diagnose und die Wahl der Therapie. Das
vertiefte Wissen über das Zusammenwirken von Medikamenten und über
die Verträglichkeit kommt vom Apotheker. Wenn beide Parteien
zusammenarbeiten, ist für das Wohl des Patienten und für eine
kostenbewusste Medikamentenwahl gesorgt. Die WHO empfiehlt dieses
Vorgehen deshalb ausdrücklich.
* Die Rückvergütung richtet sich nach der vereinbarten Franchise.
Auch die Auslagen für die LOA Apothekentarife werden rückvergütet.
ots Originaltext. pharmaSuisse
Internet: www.presseportal.ch

Kontakt:

pharmaSuisse
Marcel Wyler
Mobile: +41/79/300'82'30
E-Mail: marcel.wyler@pharmasuisse.org

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