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Stellungnahme pharmaSuisse zur Vernehmlassung HMG-Revision: Apothekerschaft positiv zur Stossrichtung des revidierten HMG

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Liebefeld - Bern (ots)

- Hinweis: Die vollständige Medienmitteilung kann kostenlos im
     pdf-Format unter: http://presseportal.ch/de/pm/100004115
     heruntergeladen 
     werden -
pharmaSuisse begrüsst die vorgeschlagene Einschränkung des 
kommerziellen Arzneimittelverkaufs in der Arztpraxis 
(Selbstdispensationsverbot mit Ausnahmen in unterversorgten 
Regionen). Die Selbstdispensation muss neu geregelt werden, damit die
dringend nötige Zusammenarbeit zwischen Arzt und Apotheker in der 
ganzen Schweiz möglich wird. Eine Korrektur der finanziellen 
Fehlanreize, ein Vorteilsverbot und die Offenlegungspflicht werden 
unterstützt. Die Neuregelung der Kompetenzen bei den Abgabelisten 
wird im Hin-blick auf eine integrierte Versorgung als sinnvoll 
beurteilt.
Der Dachverband pharmaSuisse begrüsst im Interesse einer 
innovativen Grundversorgung und eines besseren Schutzes der Patienten
das grundsätzliche Verbot des kommerziellen Arzneimittelverkaufs in 
der Arztpraxis (Selbstdispensationsverbot). In abgelegenen Regionen, 
wo Apotheken die Versorgung nicht sicherstellen können, sind 
Ausnahmen angebracht.
Der Dachverband pharmaSuisse ist klar für eine korrekte 
Honorierung aller Gesundheitsberufe, namentlich auch der Ärzteschaft.
Der Arzt soll aber seine Einnahmen aus der erbrachten Leistung 
beziehen und nicht aus dem Arzneimittelverkauf. Dieser wirkt auf den 
ersten Blick 'bequem', ist aber mit gewichtigen Nachteilen für die 
Patienten verbunden: Beschränkte Sortimente, eingeschränkten 
Neutralität des Arztes bei der Verschreibung, fehlende professionelle
Prüfung durch einen Apotheker. Die Selbstdispensation muss neu 
geregelt werden, weil sie die dringend nötige, Zusammenarbeit 
zwischen Arzt und Apotheker verunmöglicht.
In Kantonen kommerziellen Verkauf von Medikamenten in der 
Arztpraxis (Selbstdispen-sation) funktioniert die Zusammenarbeit Arzt
- Apotheker in der Regel nicht. Die Patienten erhalten kein Rezept. 
Sie müssen für jeden Bezug zum Arzt gehen, auch wenn es sich nur um 
die Repetition einer Medikation handelt. Doch genau die Kooperation 
in in-terdisziplinären Netzwerken ist nötig, um den Problemen in der 
Grundversorgung (wie Hausarztmangel und wachsende spitalambulante 
Kosten) wirksam zu begegnen. Kooperative Projekte zwischen Ärzten und
Apothekern in interdisziplinären Qualitätszirkeln zeigen auf, welche 
Effizientsteigerung und Kostenersparnis möglich wäre. Eine saubere 
Trennung der Verschreibung und der Abgabe durch ein generelles Verbot
der Selbstdispensation würde hier Klarheit schaffen und neuen 
Modellen die Türen öffnen. Die Abgeltung der Hausärzte ist dabei neu 
zu regeln und die Anreize sind richtig zu setzen.
Eine restriktive Regelung des Versandhandels ebenso wie eine klare
Vorgabe eines Vor-teilsverbotes bzw. die Offenlegungspflicht werden 
unterstützt. Die Neuregelung der Kompetenzen bei den Abgabelisten 
wird im Hinblick auf eine integrierte Versorgung als sinnvoll 
beurteilt.
Die finanzielle Beteiligung von Ärzten am Versandhandel mit 
Medikamenten hat zu identischen Fehlanreizen geführt wie die 
Selbstdispensation. Dies vor allem auch in Kantonen, die ein Verbot 
der Selbstdispensation gesetzlich festgelegt haben. Stossend ist auch
die Annahme von Rezepten in der Migros, wo mit Hilfe einer 
Versandapotheke der Eindruck erweckt wird, Medikamente könnten im 
Grossverteiler bezogen werden. Eine klare Regelung ist hier wichtig.
Auch gegenüber dem Vorteilsverbot, der Offenlegungspflicht und 
einer Neuregelung der Abgabekompetenzen nimmt pharmaSuisse positiv 
Stellung.

Kontakt:

Marcel Wyler
Tel.: +41/31/978'58'58
Mobile: +41/79/300'82'30
E.Mail: marcel.wyler@pharmasuisse.org

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