SWISSLOS ficht Verfügung der Eidgenössischen Spielbankenkommission an
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Basel (ots)
Hinweis: Hintergrundinformation kann im pdf-Format unter www.newsaktuell.ch/d kostenlos heruntergeladen werden.
SWISSLOS legt gegen die von der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) erlassene superprovisorische Verfügung Rekurs ein. Die ESBK hatte den Lotteriegesellschaften vor knapp zwei Wochen mit sofortiger Wirkung vorläufig verboten, neue elektronische Lotteriespender aufzustellen. SWISSLOS bestreitet die Zuständigkeit der ESBK für den Erlass einer superprovisorischen Verfügung. Die Verfügung ist deshalb nichtig.
Seit fünf Jahren wird in der Romandie die elektronische Lotterie "Tactilo" betrieben. SWISSLOS will solche Terminals unter dem Namen "Touchlot" nun auch in ihrem Gebiet einführen. Bereits 14 Kantone haben die Bewilligung für "Touchlot" erteilt. Gemäss eidgenössischem Lotteriegesetz handelt es sich bei "Touchlot" um elektronische Lotterien. Die Bewilligungskompetenz für Lotterien liegt ausschliesslich bei den Kantonen. Der ESBK kommt auch keine Aufsichtskompetenz zur Überprüfung der Bewilligungsentscheide der kantonalen Behörden zu. Zudem ist der Entscheid der ESBK widersprüchlich. Er toleriert ausdrücklich sowohl die bereits installierten als auch die geplanten Terminals im Gebiet der Loterie Romande. Demgegenüber wird das Neuaufstellen von Terminals im Gebiet von SWISSLOS untersagt.
Der Bund hat "Tactilo" während Jahren geduldet, und auch im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses zum Spielbankengesetz wurde die lotterierechtliche Bewilligungskompetenz der Kantone nicht angezweifelt. Soweit eine bestehende Bewilligungspraxis der Kantone beschränkt werden sollte, hätte dies innerhalb des Lotteriegesetzes, nicht aber durch die Hintertür einer Kompetenzbeschneidung der Kantone durch die ESBK zu geschehen. Es kann nicht angehen, dass eine Behörde die Bewilligung einer anderen nach Durchführung aufwändiger Bewilligungsverfahren mit vorsorglichen Massnahmen bekämpft.
Diese Massnahmen verhindern, dass auch in Zukunft ausreichend Mittel für gemeinnützige Zwecke in den Bereichen Kultur, Natur, Soziales und Sport bereitgestellt werden können.
Bitte beachten Sie das angehängte pdf, das Auskunft gibt über die Charakteristika der elektronischen Lotterieterminals "Tactilo".
Kontakt:
SWISSLOS
Georg Kennel, Direktor
Tel. +41/61/284'11'11