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Swisspower fordert nachhaltiges Finanzierungsmodell für erneuerbare Stromproduktion und Ausbauziele für alle Energieträger

Bern (ots)

Swisspower begrüsst die Stossrichtung des Bundesrates für die Revision des Energiegesetzes. Verbindliche Ausbauziele sollten allerdings nicht nur für erneuerbaren Strom, sondern auch für erneuerbare Wärme, Gase und Treibstoffe festgelegt werden. Für die erneuerbare Stromproduktion braucht es ein marktnahes Finanzierungsmodell, das den Investoren langfristige Planungs- und Rechtssicherheit bietet und die Versorgungssicherheit zu kritischen Zeiten sicherstellt. Für neue, grosse Produktionsanlagen fordert Swisspower deshalb Auktionen um gleitende Marktprämien.

Swisspower begrüsst das Ansinnen des Bundesrates, verbindliche Zielwerte für den Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion festzulegen. Der Zielpfad muss sich an den überarbeiteten Energieperspektiven sowie am Netto-Null-CO2-Ziel des Bundesrates ausrichten. "Es braucht verbindliche Ausbauziele für den Anteil der Erneuerbaren auch in den Sektoren Wärme, Gas und Verkehr", sagt Swisspower-CEO Ronny Kaufmann. Eine isolierte Sicht auf den Strom lässt ausser Acht, dass mit der alleinigen Elektrifizierung der Sektoren Wärme und Verkehr die Stromnachfrage vor allem im Winterhalbjahr zusätzlich ansteigen wird. Umso wichtiger ist deshalb einerseits die Nutzung von erneuerbarer Wärme (Fernwärme, erneuerbare Gase) und andererseits die gezielte Förderung der erneuerbaren Stromproduktion im Winter, beispielsweise auch in WKK-Anlagen.

Gleitende Marktprämien statt Investitionsbeiträge

Swisspower begrüsst den Vorschlag des Bundesrates, Ausschreibungen durchzuführen für grosse Anlagen, die erneuerbaren Strom produzieren. Allerdings sollten solche Auktionen für sämtliche Technologien stattfinden, nicht nur für Photovoltaikanlagen. Zudem soll der Gewinner einer Auktion nicht einen einmaligen Investitionsbeitrag erhalten, sondern eine gleitende Marktprämie. Diese ist kosteneffizienter, da sie erstens nur die tatsächlich gelieferte Energie vergütet und zweitens die Allgemeinheit nur dann etwas kostet, wenn der Marktpreis unter den offerierten Gestehungskosten liegt. Zudem kann mit einer gleitenden Marktprämie die Produktion von Winterstrom gezielter gefördert werden, indem der im Winter effektiv produzierte Strom höher vergütet wird.

Keine Marktöffnung ohne nachhaltiges Finanzierungsmodell

Swisspower weist in ihrer Stellungnahme an den Bundesrat zudem darauf hin, dass die Revision des Energiegesetzes stark mit der Revision des Stromversorgungsgesetzes zusammenhängt. Entsprechend fordert die Stadtwerke-Allianz eine politische Verknüpfung der beiden Geschäfte.

Pressekontakt:

Jan Flückiger
Leiter Public Affairs und Kommunikation
Swisspower AG
Telefon +41 (0)79 440 71 25
jan.flueckiger@swisspower.ch

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