Xavier Naidoo: Das Recht auf Meinungsfreiheit - "Individuelle Vergangenheitsbewältigung"
Frankfurt am Main (ots)
Der deutsche Dichterfürst Johann Wolfgang von Goethe hat es klar erkannt: "Getretner Quark wird breit - nicht stark." Dieser Satz fällt einem unweigerlich bei der Presseerklärung vom 30. Juni 2003 ein, in der Xavier Naidoo einen weiteren gerichtlichen Sieg im Streit um die Veröffentlichung seiner Erstlings-CD verkünden lässt.
Tatsächlich hat das Landgericht Hamburg ihm in der letzten Verhandlung erlaubt, die Veröffentlichung seiner Frühwerke (Xavier Naidoo - Seeing is Believing) als rechtswidrig zu bezeichnen. Diese Äusserung ist nach Auffassung des Gerichts in einem Rechtsstreit durch die persönliche Meinungsfreiheit gedeckt. Seine eigene Unterlassungsklage gegen die Dürr GmbH hat er dagegen zurückgenommen, nachdem die Hamburger Richter ernsthafte Zweifel an seiner Kündigung des Künstlervertrags geäussert hatten. Danach gilt: Die Dürr GmbH besitzt die Rechte an den streitigen Musikstücken.
Im Klartext heisst das: Naidoo darf - eben erlaubt durch die persönliche Meinungsfreiheit - bei seiner "individuellen Vergangenheitsbewältigung" weiterhin Gegenteiliges behaupten. Aber: Verhindern kann er die baldige Neuerscheinung der CD "Seeing is Believing" damit nicht. Die Naidoo-Fans wird es freuen, denn die ersten Songs des deutschen Musik-Stars sind eine echte Rarität.
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