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euro adhoc: Intercell AG
Kapitalerhöhung/Restrukturierung
Intercell-Vorstand beschließt Kapitalerhöhung mit EUR 150 Millionen Emissionserlös -kartellrechtliche Wartefrist für strategische Partnerschaft mit Novartis in den USA abgelaufen

  Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
30.08.2007
Wien (Österreich), 30. August 2007 -  Der Vorstand der Intercell AG 
hat heute beschlossen, vorbehaltlich Zustimmung durch den 
Aufsichtsrat 4,8 Millionen neue Stammaktien zu einem Kurs von EUR 
31,25 pro Aktie an Intercells strategischen Partner Novartis im Wege 
einer Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital auszugeben. Das 
Bezugsrecht der bestehenden Aktionäre wird dabei ausgeschlossen. Der 
Bericht über den Ausschluss des Bezugsrechtes wird morgen im 
Amtsblatt zur Wiener Zeitung und unter www.intercell.com 
veröffentlicht werden.
Im Rahmen eines Anfang Juli 2007 abgeschlossenen Vertrages über eine 
strategische Partnerschaft hatte sich Novartis verpflichtet, die 
neuen Aktien zu übernehmen und damit EUR 150 Millionen in Intercell 
zu investieren. Die strategische Partnerschaft stand unter anderem 
unter der Bedingung der Zulässigkeit nach U.S.-amerikanischem 
Kartellrecht. Der heutige Beschluss des Vorstands zur Umsetzung 
dieser Kapitalerhöhung folgt dem Ablauf der Wartefrist nach dem 
Hart-Scott-Rodino Antitrust Improvements Act von 1976, wodurch die 
strategische Partnerschaft nach U.S.-amerikanischem Kartellrecht 
durchgeführt werden kann. Die Wartefrist lief ordnungsgemäß 30 Tage 
nach Einbringung des entsprechenden Antrages ab. Die Durchführung der
Kapitalerhöhung und die Notierungsausdehnung hinsichtlich der neuen 
Aktien an der Wiener Börse wird für Mitte/Ende September 2007 
erwartet.
Diese Mitteilung ist nicht zur Veröffentlichung oder Weitergabe in 
die Vereinigten Staaten von Amerika bestimmt.
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren 
noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von 
Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, Österreich, 
Deutschland oder sonstigen Staaten dar. Wertpapiere der Intercell AG 
dürfen in den Vereinigten Staaten nur nach vorheriger Registrierung 
nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 oder aufgrund 
einer Ausnahmeregelung hiervon verkauft oder zum Kauf angeboten 
werden. Es ist nicht geplant, Wertpapiere der Intercell AG in den 
Vereinigten Staaten registrieren zu lassen oder ein öffentliches 
Angebot in den Vereinigten Staaten von Amerika, Österreich, 
Deutschland oder sonstigen Staaten durchzuführen.

Rückfragehinweis:

Intercell AG
Mag. Dott. Astrid Meinl
Corporate Communications
Tel. +43 1 20620-313
ameinl@intercell.com

Branche: Biotechnologie
ISIN: AT0000612601
WKN: A0D8HW
Börsen: Wiener Börse AG / Amtlicher Handel

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