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Poncet Turrettini Amaudruz Neyroud & Ass

Zum Bundesgerichtsentscheid in der Fregatten-Affäre Frankreich-Taiwan: Persönliche Stellungnahme Andrew Wangs zu den Entscheiden des Bundesgerichts vom 3. Mai 2004 zur Gewährung von Rechtshilfe an Taiwan

Genf (ots)

1. Wir sind überrascht, dass vertrauliche Informationen zu einem
      laufenden Rechtsverfahren publiziert werden, noch bevor dieses
      offiziell abgeschlossen ist. Das Schweizerische Bundesgericht 
      stellt in seinen diesbezüglichen Entscheiden vom 3. Mai 2004 
      selbst fest, dass der Bundesrat einen abschliessenden Entscheid
      in dieser Sache zu fällen hat und dass ein solcher noch 
      aussteht. Mit der Veröffentlichung der Urteile - sogar noch vor
      der Gewährung der von Taiwan geforderten Prozessgarantien -   
      erteilt das Schweizerische Bundesgericht faktisch in eigener 
      Regie, via Internet, Rechtshilfe an Taiwan.
2. In einem gegenseitigen Rechtshilfeverfahren hat das 
      Schweizerische Bundesgericht nicht zu untersuchen, ob die 
      Anschuldigungen der französischen und taiwanesischen 
      Strafverfolgungsbehörden fundiert sind oder der Wahrheit 
      entsprechen. Das Schweizerische Bundesgericht ist der Ansicht, 
      dass die Bedingungen, Taiwan Rechtshilfe zu gewähren, erfüllt 
      seien und dass es an den französischen und taiwanesischen 
      Richtern zu entscheiden sei, ob die gegen Andrew Wang erhobenen
      Anschuldigungen der Wahrheit entsprechen. Von Taiwan verlangt 
      das Schweizerische Bundesgericht für die Gewährung von
      Rechtshilfe prozessrechtliche Garantien, da es offenbar 
      beträchtliche Zweifel an der Fairness des taiwanesischen 
      Rechtssystems hegt. Dieses ist für politisch motivierte 
      Einmischungen in die Praxis der taiwanesischen Rechtsprechung 
      und für Folterungen durch Untersuchungsorgane bekannt.
3. Wir haben in unserem Rekursbegehren an das Bundesgericht 
      bewiesen, dass die taiwanesischen Behörden in ihrem 
      Rechtshilfebegehren an die Schweiz Falschaussagen gemacht haben
      und sogar gefälschte Dokumente vorlegten. Dem taiwanesischen  
      Rechtshilfebegehren liegt in Tat und Wahrheit die Absicht 
      zugrunde, zusätzliche Dokumente und Informationen für das 
      Schiedsverfahren Taiwans gegen Frankreich zu erhalten.
4. 2003 hob die taiwanesische Regierung die notariell beglaubigte
      Handlungsvollmacht für Andrew Wangs Anwalt auf, was diesen der
      Möglichkeit beraubt, sich vor einem taiwanesischen Gericht
      verteidigen zu lassen und gegen die rufschädigenden 
      Anschuldigungen in Taiwan gerichtlich vorzugehen. Dieser 
      Entscheid wurde gemäss taiwanesischen Medien offiziell mit dem 
      Verweis auf nationale Interessen begründet.
5. Die genaue Prüfung der gemäss Medienberichten mehr als 20'000
      Dokumenten umfassenden Schweizer Dossiers und auch die 
      Konsultation der französischen und taiwanesischen Dossiers 
      durch den Genfer Untersuchungsrichter Paul Perraudin zur 
      Beurteilung der jeweiligen Rechtshilfegesuche, lassen folgende 
      Schlüsse zu:
a. Kein einziges Beweisstück vermag Andrew Wang mit dem Mord am
         taiwanesischen Marinekapitän Captain YIN in Verbindung zu 
         bringen. Diese Anschuldigung wurde von den taiwanesischen 
         Behörden mit der Absicht erhoben, die Chance auf die 
         Gewährung von Schweizer Rechtshilfe zu erhöhen, da Mord ein 
         weltweit anerkanntes Kapitalverbrechen ist. Weder kannte 
         Andrew Wang Captain YIN, der erst einige Jahre nach 
         Abschluss des Fregatten-Geschäfts ums Leben kam, noch hat er
         ihn jemals getroffen. Der subalterne Offizier der
         taiwanesischen Marine war nie mit dem Fregatten-Geschäft 
         betraut gewesen. Er wurde erst 1993 in die Rüstungsbehörde 
         der taiwanesischen Marine berufen - zwei Jahre nachdem der 
         Vertrag für den Verkauf der Fregatten von Frankreich an 
         Taiwan unterzeichnet worden war. Zu dieser Zeit war Andrew 
         Wang beinahe 70 Jahre alt, hatte einen unbescholtenen 
         Leumund und hatte seine geschäftlichen Aktivitäten beendet. 
         Es gibt keine Motive, die nahe legen würden, dass Andrew
         Wang in ein solches Verbrechen verwickelt sein könnte.
b. Für den im Jahr 2000 von den taiwanesischen Behörden 
         erlassenen Haftbefehl gegen Andrew Wang fehlen Motiv und 
         hinreichende Beweise. Der Haftbefehl ist damit sogar nach 
         taiwanesischem Recht illegal. Andrew Wang wurde bis heute 
         nie für Mord unter Anklage gestellt.
c. Die vom Genfer Untersuchungsrichter Perraudin während mehr 
         als drei Jahren untersuchten Konten und Dokumente ergaben 
         keine Beweise für Zahlungen Andrew Wangs an französische 
         Politiker oder von Schmiergeldern an Entscheidungsträger.
d. Hingegen wurde offensichtlich, dass all die Zahlungen, die 
         aus verschiedenen Quellen auf Andrew Wangs Konten geflossen 
         sind, abgesehen von unbedeutenden persönlichen Auslagen und 
         Anlagen, dort verblieben sind. Es erstaunt deshalb in hohem 
         Masse, dass Andrew Wang der Bezahlung von hohen 
         Schmiergeldern verdächtigt wird, wenn die untersuchten 
         Dokumente eindeutig erkennen lassen, dass die erhaltenden 
         Summen auf seinen Konten verblieben sind.
e. Die Anschuldigungen bezüglich der Schmiergeldzahlungen 
         basieren ausschliesslich auf Gerüchten und Vermutungen und 
         entbehren jeglicher Beweise. Auch die neusten Vorwürfe, die 
         gemäss französischen Medienberichten in einem anonymen (!) 
         Schreiben den Untersuchungsbehörden zugespielt wurden, sind 
         falsch und bösartiger Natur.
6. Die Entscheide des Schweizerischen Bundesgerichtes sind ein
      grosser Erfolg für Taiwans umstrittenen Präsidenten Chen, der 
      sich um weltweite Unterstützung für die Unabhängigkeit Taiwans 
      bemüht. Die jüngsten Entscheide des Schweizerischen 
      Bundesgerichtes entsprechen einer de facto Anerkennung der 
      Souveränität Taiwans als von der Volksrepublik China 
      unabhängiger Staat.

Kontakt:

Gerald Page
Rechtsanwalt
1211 Genf
Tel. +41/79/200'23'46

Isabelle Poncet
Rechtsanwältin
Poncet Turrettini Amaudruz
Neyroud & Associés
1211 Genf
Tel. +41/22/319'11'11